Ex-Lebensgefährten und Nebenbuhlerin verletzt
Bewaffnete Attacke aus Eifersucht: Ein Jahr Knast

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 0:36 Uhr

Ihre Eifersucht kannte keine Grenzen: Eine 34-jährige Werkarbeiterin aus Landau rastete vollkommen aus und „rächte” sich bei einer Nebenbuhlerin mit Kopfstößen und beim Ex-Lebensgefährten mit Schlägen. Sogar mit einer mit Nägeln bestückten Latte ging sie auf ihn los. Dafür handelte sie sich jetzt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ein, eine Strafaussetzung zur Bewährung wurde ihr von der 5. Strafkammer angesichts erheblicher Vorstrafen versagt.

LANDSHUT/LANDAU Die Werkarbeiterin hatte eine langjährige Beziehung mit einem jetzt 36-jährigen Landauer Frührentner, in der es allerdings immer wieder kriselte und schließlich zur Trennung kam. Dafür machte die 34-Jährige vor allem eine Landauer Hausfrau (39) verantwortlich, mit der ihr Ex-Freund eine inzwischen längst wieder beendete Liaison hatte.

Am 17. April letzten Jahres rastete die Werkarbeiterin dann aus: Als sie mitbekam, dass sich die Nebenbuhlerin in der Wohnung ihres Ex-Freundes aufhielt, schlug sie gegen 17 Uhr die Eingangs-Glastür ein, ging auf die Hausfrau los, beschimpfte sie u.a. als „Hure”, warf sie zu Boden und versetzte ihr eine Vielzahl von „Kopfnüssen” - mindestens zehn an der Zahl listete die Anklage auf. Ehe sie die Wohnung verließ, drohte sie noch damit, die 39-Jährige umzubringen.

Zwei Stunden später tauchte sie erneut vor der Wohnungstür auf, diesmal mit einer mit Nägeln bestückten Latte bewaffnet, traf diesmal auf ihren Ex-Lebensgefährten und malträtierte ihn mit Schlägen gegen den Kopf. Der hatte allerdings Glück, dass er von keinem der Nägel getroffen wurde und deshalb nur leichte Verletzungen erlitt. Als eine durch den Lärm „alarmierte” Hausbewohnerin am Ort des Geschehens erschien, wurde sie von der 34-Jährigen weggeschubst und verletzte sich ebenfalls leicht.

Wegen vorsätzlicher bzw. gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung handelte sich die Werkarbeiterin beim Amtsgericht Landau eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ein. Eine Strafaussetzung zur Bewährung wurde ihr versagt. Einerseits wegen der Vorstrafen: Immerhin hatte ihr Bundeszentralregisterauszug sechs Eintragungen u.a. wegen Betrugs und Diebstählen, aber auch bereits einschlägige wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung. Andererseits war die 34-Jährige über Jahre hinweg schwer tablettenabhängig, konsumierte haufenweise Beruhigungsmittel. Deshalb sah der Landauer Strafrichter alles andere als eine günstige Sozialprognose.

Gegen das Urteil legten sowohl die 34-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft, die eine höhere Strafe beantragt hatte, Berufung ein. Vor der 5. Strafkammer des Landgerichts räumte die Werkarbeiterin die Anklagevorwürfe ohne Abstriche ein. Ziel der Berufung, so ihr Anwalt Josef Ebert, sei eine Bewährungsstrafe. Seine Mandantin habe inzwischen - wie aktuelle Urinproben bestätigten - ihre Tablettenabhängigkeit überwunden, was in erster Instanz noch anders ausgesehen habe. Da habe sie im Verhandlungsverlauf eine Urinprobe abgeliefert, die dann positiv auf Benzodiazepine ausgefallen sei. Allerdings sei das Ergebnis - was auch Landgerichtsarzt Dr. Hubert Näger später in seinem Gutachten bestätigte - fehlerhaft gewesen.

Zur Tatzeit habe seine Mandantin allerdings noch unter „Drogeneinfluss” gestanden, ebenso bei den im Bundeszentralregister aufscheinenden Vorstrafen. Dies bestätigte dann auch die Werkarbeiterin. Schon in frühester Jugend, so berichtete er, sei sie nach sexuellen Gewaltattacken des Vaters mit Tabletten „ruhig” gestellt worden. Da sie in der Folgezeit immer wieder an Depressionen, Panik- und Angstattacken gelitten habe, habe sie den Konsum gesteigert: Bis zu acht Tabletten habe sie täglich, bis zu 350 monatlich geschluckt. Nach Therapien habe es immer wieder Rückfälle gegeben, in der Zwischenzeit sei sie aber nach einer weiteren Therapie seit über einem Jahr clean.

Staatsanwältin Beatrix Sarwari billigte der Werkarbeiterin zwar angesichts der ihr vom Sachverständigen attestierten Persönlichkeitsstörung eine verminderte Schuldfähigkeit zu, hielt aber dennoch eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten für schuldangemessen. Straferschwerend müsse sich neben dem brutalen Vorgehen der 34-Jährigen vor allem ihr erhebliches Vorstrafenregister auswirken: Zu den Tätlichkeiten habe sie sich hinreißen lassen, obwohl sie damals noch unter offener Bewährung gestanden habe.

Angesichts zweier gescheiterter Therapien sah die Anklagevertreterin auch keine positive Sozialprognose. Dem schloss sich Anwalt Matthias Seidl für die als Nebenklägerin auftretende Hausfrau an, verwies auf die psychischen Folgen für seine Mandantin, die angesichts der Drohungen Angst um ihr Leben gehabt habe.

Verteidiger Ebert kritisierte den Antrag der Staatsanwaltschaft als „überzogen” und beantragte eine Bewährungsstrafe. Die von seiner Mandantin verursachten Verletzungen hätten sich am unteren Rand bewegt, außerdem habe sie jetzt nicht nur ihre Eifersucht, sondern auch ihre Tablettenabhängigkeit in Griff, so dass ihr durchaus eine positive Sozialprognose zu stellen sei.

Die sah die Berufungskammer allerdings nicht und verwarf die Berufung der Verteidigung, aber auch die der Staatsanwaltschaft. Angesichts der Vorstrafen und des Bewährungsversagens, so Vorsitzender Richter Eugen Larasser, sei eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Betracht gekommen.

Dingolfing-Landau