Kein Erfolg in der Berufung
7 Monate für Ausraster unter Bewährung

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 0:08 Uhr
−Foto: n/a

Bei nichtigen Anlässen verliert ein 29-jähriger Maler aus Landau immer wieder einmal die Beherrschung und wird dann handgreiflich. Dafür bekam der werdende Vater jetzt die Quittung: Sieben Monate Gefängnis handelte er sich bei der 5. Strafkammer des Landshuter Landgerichts für einen neuerlichen Ausraster und zwei Schwarzfahrten ein.

LANDAU/LANDSHUT Am 3. Juli letzten Jahres rastete der 29-Jährige an einer Landauer Tankstelle wieder einmal aus: Weil er sich von einem 45-jährigen Landauer Busfahrer bei einem kurzen Disput „angepöbelt” fühlte, versetzte er dem einen Schlag ins Gesicht. Ob mit der Faust oder der flachen Hand, das konnte der Busfahrer vor Gericht letztlich nicht mehr mit letzter Sicherheit sagen. Was er allerdings noch wusste: „Der Schlag war relativ heftig.” Er habe nicht nur ein Hämatom davon getragen, sondern noch mehrere Tage Kopfschmerzen und Ohrensausen verspürt. Ganz vehement widersprach der Busfahrer der Version des Malers, dass er ihn mit Beleidigungen provoziert und eine drohende Haltung eingenommen habe.

Neben der vorsätzlichen Körperverletzung wurden dem Maler auch noch zwei Schwarzfahrten vorgeworfen. Der Führerschein war ihm erstmals bereits 2004 entzogen, dann aber 2005 wieder erteilt worden. Nach Verurteilungen wegen Drogendelikten kassierte das Landratsamt im Oktober 2009 die Fahrerlaubnis erneut. Trotzdem wurde der 29-Jährige im März letzten Jahres innerhalb weniger Tage bei zwei Schwarzfahrten erwischt: Einmal war er von der Theresienhöhe in die Untere Stadt zu einem Bekanntenbesuch unterwegs, als er in eine Kontrolle geriet. Bei der zweiten Fahrt war er auf der Heimfahrt von Wallersdorf in die Obere Stadt.

Beim Strafrichter des Amtsgerichts hatte sich der Maler für die vorsätzliche Körperverletzung und die zwei Schwarzfahrten eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung eingehandelt. Die wurde ihm versagt, nachdem er bereits mehrfach vorbestraft war, unter anderem auch bereits wegen gefährlicher Körperverletzung. Dazu kamen noch Rauschgiftdelikte. Erst 2009 wurde er wegen Handeltreiben zu vier Monaten verurteilt, die er größtenteils verbüßen musste. Dazu hatte er auch noch fünf Monate wegen vorsätzlicher Körperverletzung offen.

Gegen das Urteil legte er Berufung ein und räumte vor der 5. Strafkammer des Landgerichts ein, den Busfahrer mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen zu haben. Er sei, so entschuldigte er sich, durch den Tod seines kleines Sohnes aus der Bahn geworfen worden, habe wieder zu Drogen gegriffen. In der Zwischenzeit habe er sich wieder gefangen, konsumiere keine Drogen mehr, sehe in wenigen Monaten wieder Vaterfreuden entgegen und habe auch einen festen Arbeitsplatz in Aussicht.

Sein Verteidiger Peter Kempe hielt eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, die noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden könne, für schuldangemessen. Bei den Schwarzfahrten habe der Landauer jeweils nur kurze Strecken zurückgelegt, und die Verletzungen des Busfahrers hätten sich am untersten Rand bewegt. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass er sich wegen des Todes seines Sohnes in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe.

Die Berufungskammer sah, wie auch Staatsanwältin Bianca Müllbauer, allerdings keinen Spielraum mehr für eine Strafaussetzung zur Bewährung und verwarf die Berufung. Der 29-Jährige habe sich bisher von Verurteilungen nicht beeindrucken lassen, sei mehrfacher Bewährungsversager, so Vorsitzender Richter Eugen Larasser. Eine positive Sozialprognose lasse sich da bei bestem Willen nicht mehr stellen. Strafmildernd habe die Kammer zwar berücksichtigt, dass sich der Maler wegen des Todes seines Sohnes in einer „Stresssituation” befunden habe, andererseits habe er aber ohne jeglichen Anlass wieder einmal zugeschlagen: „Das Gericht ist überzeugt, dass keinerlei Provokation vorgelegen hat.”

Der Maler muss jetzt damit rechnen, dass auch die offenen Bewährungen widerrufen werden, so dass er zusätzlich zu den sieben Monaten noch weitere sechs Monate hinter Gittern verbringen muss.

Dingolfing-Landau