Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung eingestellt
Watsch'n aus Eifersucht kostet 900 Euro

06.07.2017 | Stand 26.07.2023, 20:27 Uhr

Für die Watsch’n, die eine 35-jährige Landauer Krankenpflegerin einer vermeintlichen Nebenbuhlerin versetzte, muss sie „nur” 900 Euro Geldauflage berappen. Die 5. Strafkammer des Landshuter Landgerichts stellte gegen diesen Betrag das Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung ein.

LANDAU/LANDSHUT Seit 1995 lebt die aus Kasachstan stammende Krankenpflegerin in Deutschland, hat die Berufsausbildung mit hervorragenden Zeugnissen absolviert. Nicht ganz so gut ging es in der 2007 geschlossenen Ehe: Da kam bei ihr im letzten Jahr der Verdacht auf, dass ihr Mann ein Verhältnis mit einer Arbeitskollegin, einer 25-jährigen Werkarbeiterin hatte. Immerhin hatte sie u.a. auf seinem Handy SMS und auf dem Computer Mails entdeckt, die auf eine Liäson schließen ließen.

Mit einer Freundin fuhr sie deshalb am Nachmittag des 18. Mai nach Dingolfing, um vor dem Werkstor auf ihren Mann zu warten. Und der kam dann auch: In Begleitung mehrerer Arbeitskolleginnen und -kollegen, darunter auch der vermeintlichen Nebenbuhlerin. Als die sich in ihr Auto gesetzt hatte, tauchte die Krankenpflegerin vor der geöffneten Tür auf und versicherte sich noch, dass es sich bei ihr tatsächlich um die Nebenbuhlerin handelte.

Dann beschimpfte sie sie als „Schlampe” und versetzte ihr eine „Watsch’n”. Zu dieser Überzeugung war jedenfalls der Strafrichter beim Landauer Amtsgericht gelangt und hatte die Krankenpflegerin wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 35 Euro (1.400 Euro) verurteilt. Dagegen hatte die 35-Jährige Berufung eingelegt und räumte vor der 5. Strafkammer beim Landgericht zwar ein, die Nebenbuhlerin zur Rede gestellt und auch „ausgezogen” zu haben. Zugeschlagen habe sie aber nicht.

Erst wenige Tage vorher habe sie von dem Verhältnis erfahren und sich dann auf Facebook über die 25-Jährige informiert. Ihr zur Rede gestellter Ehemann habe allerdings eine Affäre bestritten, so dass sie die Angelegenheit vor Ort klären wollte. Inzwischen befinde sie sich im Trennungsjahr und wolle die Scheidung: „Ich bin fest überzeugt, dass die beiden liiert sind.”

Das bestritt die 25-Jährige, auch eingehend über die Folgen einer Falschaussage belehrt, nachdrücklich: „Wir sind lediglich gute Freunde, ich habe nie was mit ihm gehabt, das bildet sie sich nur ein. Ich habe selbst einen festen Freund.” Auch die SMS und Mails seien harmlos gewesen: „Unter Arbeitskollegen schreibt man sich halt. Auch so Nachrichten wie zum Beispiel: Ich brauche eine Auszeit, um einen klaren Kopf zu bekommen.” Im übrigen sei es durchaus möglich, dass die Krankenpflegerin in eine Nachricht auf ihrer Facebook-Pinnwand die Mail-Adresse ihres Ehemannes kopiert habe, um etwas in der Hand zu haben, so die 25-Jährige.

Mit derartigen elektronischen Finessen sah sich die Berufungskammer überfordert und ihr Vorschlag, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 900 Euro einzustellen, fand die Zustimmung der übrigen Verfahrensbeteiligten, zumal die Geohrfeigte ihrerseits bekundet hatte, dass es ihr nicht um ein Schmerzensgeld, sondern um Gerechtigkeit gehe.

Dingolfing-Landau