Durchgangsverkehr
Planfeststellungsverfahren für Westumgehung von Osterhofen

06.07.2017 | Stand 26.07.2023, 22:44 Uhr

Die Regierung von Niederbayern hat auf Antrag der Stadt Osterhofen (Landkreis Deggendorf) das Planfeststellungsverfahren für eine Westumgehung von Osterhofen zwischen der Staatsstraße 2114 und der Bundesstraße 8 eingeleitet.

OSTERHOFEN Die Planunterlagen werden in der Stadt Osterhofen öffentlich ausgelegt. Ort und Zeit werden dort bekanntgegeben. Die geplante Ortsumgehung soll die Stadt vom Durchgangsverkehr entlasten. Sie beginnt mit einem neuen Kreisverkehrsplatz unmittelbar nördlich der Bahnlinie Passau – Obertraubling und verläuft in nördlicher Richtung zur B 8. An diese soll die neue Straße gegenüber der Einmündung der Kreisstraße DEG 28 mit einem Kreisverkehrsplatz angeschlossen werden.

Die mit dem Straßenbau verbundenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen. Außerdem sind verschiedene Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen vorgesehen.

Bürger, Behörden und Fachstellen können Stellungnahmen zu dem Projekt abgeben. Bei Bedarf werden diese bei einem Erörterungstermin der Regierung behandelt.

Ein Übersichtsplan ist im Internet unter www.regierung.niederbayern.bayern.de unter den Rubriken „Wir für Sie“, „Planung und Bau“, „Sachgebiet 32“ und „Neue Planfeststellungsverfahren“ zu sehen.

Deggendorf