Verwaltungsgericht entscheidet über Eilantrag
Königssee: Geschäfte können bis auf weiteres öffnen

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 0:06 Uhr

Landratsamt setzt Zwangsmittel aus.

SCHÖNAU AM KÖNIGSSEE Erster kleiner Erfolg für die Geschäftsleute am Königssee. Nachdem beim Bayerischen Verwaltungsgericht München ein Eilantrag eines Geschäftsinhabers wegen der Sonntagsöffnung eingegangen war, muss dieses nun darüber entscheiden, wie es weitergeht. In einem Brief des Bayerischen Verwaltungsgerichts München an das Landratsamt Berchtesgadener Land, der der Redaktion vorliegt, heißt es im Wortlaut: „Das Gericht hat den Antragsgegner (das Landratsamt; d. Red.) gebeten, bis zur Entscheidung über diesen Antrag von (weiteren) Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen“.

Vorausgegangen waren mehrere anonyme Beschwerden, die beim Landratsamt eingegangen waren. Der Grund: Am Königssee hatten die Geschäfte der Seestraße in der Vergangenheit auch immer sonn- und feiertags geöffnet. Das war so manchem Mitbewerber ein Dorn im Auge. Das Landratsamt reagierte prompt. Bescheide wurden verschickt. Mehrere Geschäfte mussten schließen. Hätten trotz Verbots Geschäftsleute ihre Läden sonntags geöffnet, drohten Zwangsgelder in Höhe von 2.500 Euro.

„Die Vollstreckungsmaßnahmen sind jetzt bis auf weiteres ausgesetzt“, bestätigte Andreas Bratzdrum, Pressesprecher im Landratsamt Berchtesgadener Land, auf Nachfrage. Die Behörde kommt somit dem Wunsch des Gerichts nach. „Wir werden die Entscheidung des Gerichts abwarten“. Von Zwangsmitteln wird in dieser Zeit also abgesehen. Ein übliches Verfahren sei das, so der Behördensprecher.

Und trotzdem macht er jedem Ladenbesitzer klar, dass es nicht rechtens sei, am kommenden Sonntag die Läden zu öffnen: „Die Leute wissen, dass sie gegen gültiges Recht verstoßen.“ Ja, man werde öffnen, bestätigt ein Geschäftsmann auf Nachfrage. Am Königssee wird also weitergekämpft. Die Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag wird für nächste, spätestens übernächste Woche erwartet.

Berchtesgadener Land