Zum Schutz brütender Wasservögel
Alz noch bis 30. Juni gesperrt

06.07.2017 | Stand 26.07.2023, 19:47 Uhr

Schlauchboot-Freunde aufgepasst: Ab Samstag, 30. Juni, darf die Alz zwischen Seebruck und Altenmarkt wieder befahren werden.

SEEBRUCK-ALTENMARKT Dass bis zu diesem Zeitpunkt nicht gefahren werden darf, liegt nahe. Schließlich brüten die Wasservögel noch. Zum Schutz dieser Tiere darf übrigens die Schilfinsel nordwestlich von Truchtlaching (Bifuß) das ganze Jahr über nicht betreten werden. Außerdem ist es ebenfalls ganzjährig verboten, an dieser Stelle den linken Arm der Alz zu befahren.

Grund für diese sinnvollen Einschränkungen sind die Bestimmungen der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Obere Alztal”. Dieses Gebiet reicht von der Alzbrücke in Seebruck bis dorthin, wo die Alz mit der Bahnlinie zwischen Altenmarkt und Trostberg zusammen trifft. Es geht darum, die Schönheit der Flusslandschaft und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern. Außerdem soll der besondere Erholungswert für die Allgemeinheit erhalten werden.

Darum gibt es klare Regeln: Wer in diesem Gebiet zelten oder einen Wohnwagen abstellen möchte, braucht eine schriftliche Genehmigung des Landratsamtes. Gleiches gilt, wenn man mit dem Auto außerhalb von Straßen, Wegen und Plätzen fahren will. Auch zum Grillen oder Betreten der Schilfflächen braucht man eine Erlaubnis.

Wer gegen diese Regeln verstößt oder vor 30. Juni die Alz befährt, dem droht eine saftige Geldbuße.

Berchtesgadener Land