MdL Dr. Gabriele Pauli hatte Erfolg vor Traunsteiner Landgericht
Latex”-Landrätin gewinnt gegen BILD

06.07.2017 | Stand 13.09.2023, 5:15 Uhr
Axel Effner

Sind aufreizende Fotos mit Latex-Handschuhen und Dominapose bereits Pornographie? Mit einer Klage auf Unterlassung und Schmerzgeld gegen die BILD feierte die ehemalige Landrätin und Landtagsabgeordnete Dr. Gabriele Pauli am Donnerstag einen Teilerfolg vor der Achten Zivilkammer des Landgerichts Traunstein.

TRAUNSTEIN Hintergrund der Klage von Gabriele Pauli ist ein Kommentar des früheren Chefredakteurs Franz Josef Wagner im Online-Portal der BILD-Zeitung. Unter der Überschrift „Post von Wagner” nimmt der Kommentator darin Bezug auf eine Fotostrecke in der Zeitschrift „Park Avenue”, die die frühere Landrätin mit Latex-Handschuhen und in vermeintlichen Domina-Posen zeigt.

Anstoß nahm Pauli insbesondere daran, dass Wagner die Fotos als „klassische Pornographie” und sie selbst als „durchgeknallte Frau” bezeichnet hat. Ebenso störte sie, dass sie in einschlägigen Foren und auf „gefakten Pornoseiten” immer wieder mit Pornographie in Zusammenhang gebracht werde. Der Artikel ist bis dato immer noch im Netz abrufbar.

Nach dem am Donnerstag ergangenen Urteilsspruch von Vorsitzendem Richter Dieter Weidlich wurde der Klage auf Unterlassung gegen den Springer Verlag unter Androhung eines Ordnungsgelds stattgeben. Demnach sei der Begriff „durchgeknallte Frau” weniger als Meinungsäußerung, sondern eher als Werturteil zu sehen und damit die „Grenze zur Schmähkritik” überschritten. Der Ehrenschutz wiege in diesem Fall schwerer.

Der Ausdruck „klassische Pornographie” sei als Tatsachenbehauptung und nicht als reines Werturteil zu sehen. Laut Duden sei darunter die „sprachliche, bildliche Darstellung sexueller Akte unter einseitiger Betonung des genitalen Bereichs und unter Ausklammerung der psychischen und partnerschaftlichen Aspekte der Sexualität” zu verstehen.

Vor diesem Hintergrund seien die fraglichen Fotos, die die Klägerin im Minikleid zeigen, nicht als pornographisch einzustufen. Latexhandschuhe seien zwar im Einzelfall ein Fetisch aus dem Bereich der Prostitution; im vorliegenden Fall sei dieser Zusammenhang aber eindeutig nicht gegeben. Die Fotos von Gabriele Pauli aus der „Park Avenue” seien aus den genannten Gründen nicht als „pornographisch” einzustufen und dürften deshalb auch nicht so bezeichnet werden.

Die Forderung von Gabriele Pauli nach einem Schmerzensgeld lehnte das Gericht dagegen ab. Zum einen liege der fragliche Vorgang bereits fünf Jahre zurück. Eine umfangreiche Berichterstattung über das Thema sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gegeben. Zum anderen habe Frau Pauli „die Fotos unbestritten anfertigen lassen”.

Lesen Sie hier mehr über die Hintergründe der Klage.

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