Klares NEIN zu Spielothek
Klage gegen die Stadt Traunstein

06.07.2017 | Stand 26.07.2023, 15:00 Uhr

Ein Gaststätten-Betreiber hat Antrag auf Nutzungsänderung gestellt. Eine Spielothek soll her. Der Stadtrat ist mehrheitlich dagegen. Nun wurde eine Klage gegen die Stadt eingereicht.

TRAUNSTEIN Landauf, landab schlagen sich Gemeinden mit dem Problem herum, dass sie nur wenig rechtliche Handhabe haben, Spielhallen zu untersagen. So sind beispielsweise die Vergnügungssstätten mit einer Fläche von circa 100 Quadratmeter Fläche in Mischgebieten mit überwiegend gewerblicher Prägung rechtlich zulässig. Dies gilt auch in Traunstein in der Wasserburgerstraße, wo ein Investor eine Spielothek eröffnen will. Am Mittwoch Nachmittag beschäftigte sich der Traunsteiner Stadtrat mit dem Antrag. Die Räte stimmten mit 19:5 Stimmen gegen die Nutzungsänderung der bestehenden Gaststätte – wohl wissend, dass man sich hier rechtlich auf sehr dünnem Eis bewege. Auch das Risiko möglicher Regressansprüche des Antragsstellers sehe man. Trotzdem wolle man sich gegen das Ansinnen stellen, war sich der Stadtrat überwiegend einig.     Bereits vor einem halben Jahr hatte sich der Bauausschuss mit dem Antrag beschäftigt, diesen aber zurückgestellt. Hoffnung setzte die Verwaltung der Stadt Traunstein insbesondere auch auf die Neuregelungen des Glückspielstaatsvertrages. Dieser hat aber im konkreten Fall keine Änderung der Rechtslage gebracht.     Klage gegen die Stadt eingereicht Der Antragssteller hat zwischenzeitlich reagiert und beim Verwaltungsgericht München eine Untätigkeitsklage gegen die Stadt Traunstein eingereicht. Der Bauausschuss hatte den Antrag erst vor wenigen Tagen in Kenntnis der Klage trotzdem erneut abgelehnt.   Oberbürgermeister Manfred Kösterke machte deutlich, dass er die Ablehnung so nicht vollziehen könne. Auch wies er darauf hin, dass auf die Stadt Traunstein Schadensersatzansprüche zukommen könnten. „Schweren Herzens empfehle ich ihnen, das zu beschließen“ sagte das Stadtoberhaupt und kritisierte gleichzeitig vor allem, dass an dem Objekt nahezu der gesamte Fußgängerweg in Richtung der Schulen in der Wasserburgerstraße laufe. Die Schüler kämen direkt an dem Objekt vorbei.   Zwar sei der Zugang zu einer solchen Spielhalle erst mit 18 Jahren erlaubt: „Aber wir wissen alle, wie das in der täglichen Praxis gehandhabt wird.“ Auch für Thomas Miller (UW) sei die Ecke ein Schülertreffpunkt. „Ich würde das Risiko einer Klage auf uns nehmen.“ Stephan Hohenschutz, Abteilungsleiter in der Stadtverwaltung erläuterte, dass der Kläger einen entgangenen Gewinn geltend machen könne, was sich auf einen fünfstelligen Betrag addieren könne. „Die Rechtslage hätte bereits eine Genehmigung erfordert.“ Dritte Bürgermeisterin Waltraud Wiesholer-Niederlöhner (SPD) betonte, es sei durchaus sinnvoll, der Regierung von Oberbayern zu zeigen, mit welchen Problemen Städte bei solchen Anfragen konfrontiert werden.     Stadträtin Burgi Mörtl-Körner (Bündnis 90/ die Grünen) stand „ihren Mann“: „Ich kann aus Angst vor Schadenersatzansprüchen nicht gegen meine Überzeugung stimmen.“

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