Faschingsverein schaltet Anwalt ein
Wurde von Faschingswagen herab auf Narren uriniert?

10.07.2017 | Stand 29.07.2023, 0:43 Uhr
−Foto: n/a

Die Veitsgroma Zunft will eine lückenlose Aufklärung der Vorwürfe wegen des angeblichen ekligen Vorfall beim Traunsteiner Faschingszug 2016.

TRAUNSTEIN Tief betroffen hatte die Vorstandschaft des Veitsgroma Zunft e. V. Traunstein unmittelbar nach der Veranstaltung des Traunsteiner Faschingszuges erfahren, dass in der Facebookgruppe „Spotted Traunstein und Umgebung“ davon berichtet wurde, dass angeblich von einem der vielen Wägen des Faschingszuges ein Teilnehmer auf ein am Wegesrand stehendes Kind uriniert hätte.

Ein kleiner Junge sei nass von oben bis unten gewesen, schrieb der anonymer Verfasser des Posts. Die Veitsgroma Zunft leitete sofort eine entsprechende Suche nach Geschädigten und Zeugen ein und setzte sich auch mit der Stadt Traunstein und der Polizei in Verbindung. Von diesen beiden Stellen konnte jedoch der angebliche Vorfall nicht bestätig werden, deshalb bemühte sich insbesondere auch die Präsidentin der Veitsgroma Zunft e. V., Sonja Preisach, persönlich darum, durch Nachforschungen in den Sozialen Netzwerken und im Internet Namen von Geschädigten oder Zeugen ausfindig zu machen.

Diese intensiven Nachforschungen blieben jedoch erfolglos. Nachdem jedoch aufgrund der Facebooknachricht ein wirklicher Sturm der Empörung durch die Sozialen Netzwerke und das Internet wegen der Veranstaltung des Traunsteiner Faschingszuges ging, will die Veitsgroma Zunft e. V. nun eine lückenlose Aufklärung dieses angeblichen Vorfalls. Deshalb wurde auch bereits ein Anwalt eingeschaltet und Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstattet.

Auch diese Ermittlungen ergaben bis dato keinen Geschädigten, auch Zeugen haben sich trotz der öffentlichen Aufrufe der Polizei bislang nicht gemeldet. Bei der eingeleiteten Strafanzeige geht es darum, entweder den Täter dieser „Körperverletzung“ zu ermitteln, damit auch gegebenenfalls die Veranstalter eine Handhabe haben, damit eine weitere Teilnahme des Täters und des betreffenden Wagens in der Zukunft verhindert werden kann.

Andererseits geht es aber auch darum, im Falle einer falschen Tatsachenbehauptung den anonymen Verfasser des Posts zur Rechenschaft zu ziehen, weil es sich insoweit um eine üble Nachrede, insbesondere auch zu Lasten der Veranstalter des Traunsteiner Faschingszuges handelt. Die Ermittlungen gehen von Seiten der Veitsgroma Zunft in enger Abstimmung mit der Stadt Traunstein und der Polizeiinspektion Traunstein weiter und können hoffentlich bald dazu beitragen, dass die Vorwürfe über den angeblichen Vorfall aufgeklärt werden können.

Berchtesgadener Land