Nebenverdienst einer Altöttingerin
Hartz IV mit Liebesdiensten aufgebessert

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 20:49 Uhr
−Foto: Foto: Tobias Grießer

Eine Altöttingerin hat ihre kargen Hartz IV-Einkünfte mit Gelegenheitsprostitution aufgebessert

ALTÖTTING Weil sie sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren immer wieder Sozialleistungen erschlichen hat, ist eine Gelegenheitsprostituierte aus Altötting zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, verurteilt worden.

Die Frau bezog für sich und den mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Sohn über mehrere Jahre Hartz IV vom Jobcenter Altötting. Obwohl bei jeder Antragstellung darauf hingewiesen, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unverzüglich anzuzeigen ist, verschwieg die Angeklagte, dass sie nebenberuflich als Gelegenheitsprostituierte arbeitete.

Vermutlich kam der Stein ins Rollen, weil die Frau in zahlreichen Internetforen ihre Dienste anbot. Denn durch einen anonymen Hinweis standen jetzt die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim am Standort Traunstein vor der Tür.

Bei der Durchsuchung der Wohnung im Auftrag der Staatsanwaltschaft Traunstein fanden die Ermittler des Zolls dann auch reichlich Nachweise. Auf Handy und Laptop waren die Telefonnummern ihrer Kunden gespeichert. Zudem hatte sie in der Wohnung einen größeren Bargeldbetrag und genaue Aufzeichnungen über ihre Dienste versteckt.

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass die Frau insgesamt fast 21.000 Euro zu Unrecht vom Jobcenter Altötting bekommen hatte.

Wegen der langen Betrugsdauer und des erheblichen finanziellen Schadens ging das Gericht von einem besonders schweren Fall aus und hielt deswegen eine Freiheitsstrafe für unerlässlich.

Weil die Angeklagte aber geständig war und bereits einen Teil des Schadens wieder gut gemacht hat, wurde die Vollstreckung der Strafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Altötting