Kontrollen an der A 94
Schleierfahnder waren wieder erfolgreich

08.09.2017 | Stand 28.07.2023, 16:42 Uhr
−Foto: n/a

Keine bzw. keine gültige Fahrerlaubnis festgestellt und eine Aufenthaltsermittlung

NEUÖTTING / MARKTL / STAMMHAM Bei der Kontrolle eines Audi A4 mit Frankfurter Kennzeichen an der A94 Höhe Marktl landeten die Burghauser Schleierfahnder einen Doppeltreffer: Zum einen war das Kennzeichen mangels Haftpflichtversicherung von der Frankfurter Zulassungsbehörde zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben. Und zum anderen konnte der Fahrer des Audis keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Der 34-jährige Serbe besaß zwar einen serbischen Führerschein, aber da er schon länger als zwei Jahre in Deutschland wohnhaft war, hätte er sich um eine deutsche Fahrerlaubnis kümmern müssen. Somit kratzten die Schleierfahnder die Zulassungsplakette vom Autokennzeichen und erstatteten Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Ein Stück weiter auf der A94 bei Neuötting stoppten die Beamten der Polizeistation Fahndung Burghausen einen in Deutschland wohnhaften Rumänen, dem nach einer Trunkenheitsfahrt 2012 die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Nach Ablauf der Sperrfrist hätte sich der Verkehrssünder um eine neue Fahrerlaubnis kümmern müssen. Das war dem 47-Jährigen angeblich nicht bewusst gewesen, so dass er seit nunmehr vier Jahren quasi „schwarz“ auf der Straße unterwegs war. Die Schleierfahnder unterbanden seine Weiterfahrt und erstatteten Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Bei Stammham an der B12 machten die Fahnder dann noch in einem Mercedes Sprinter mit rumänischem Kennzeichen einen Insassen ausfindig, der zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft Eberswalde ermittelte gegen den 23-jährigen Rumänen wegen gefährlichen Eingriffes in die Straßenverkehrsordnung. Die Schleierfahnder stellten den Wohnort des Gesuchten in Rumänien fest und übergaben die Daten an die Justiz, die dadurch das Verfahren fortführen konnte.

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