18.02.2013
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Berlin (AFP)

FDP fordert dauerhafte Doppel-Staatsbürgerschaft

Die FDP hält das Staatsbürgerrecht für reformbedürftig und will Einwanderern dauerhaft doppelte Staatsbürgerschaften gewähren. Grund sei unter anderem die Ungleichbehandlung von EU- und Nicht-EU-Bürgern, erklärte FDP-Politiker Löning. (Archivbild)
Foto: © 2013 AFP FDP fordert dauerhafte Doppel-Staatsbürgerschaft
Die FDP hält das Staatsbürgerrecht für reformbedürftig und will Einwanderern dauerhaft doppelte Staatsbürgerschaften gewähren. Grund sei unter anderem die Ungleichbehandlung von EU- und Nicht-EU-Bürgern, erklärte FDP-Politiker Löning.

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning (FDP), hat das Staatsbürgerschaftsrecht in Deutschland als ungerecht und dringend reformbedürftig kritisiert. "Problematisch ist vor allem die ungleiche Behandlung von Menschen unterschiedlicher Herkunft", sagte Löning der "Süddeutschen Zeitung". Das derzeitige Recht stelle junge Türken, die in Deutschland geboren und aufgewachsen seien, schlechter als etwa die Urenkel von deutschen Einwanderern in Argentinien. "Das finde ich schwer auszuhalten", sagte Löning.

Es sei falsch, den Kindern von Einwanderern aus der Türkei eine dauerhafte doppelte Staatsbürgerschaft zu verweigern, kritisierte der FDP-Politiker. Er verwies darauf, dass für Kinder binationaler Ehen, für Menschen aus der EU oder für Spätaussiedler die doppelte Staatsbürgerschaft ohne weiteres möglich sei.

Mit seinem Plädoyer für die dauerhafte Doppel-Staatsbürgerschaft stellte sich Löning gegen die Haltung der schwarz-gelben Koalition. Das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht müsse reformiert werden, forderte er. Die Forderung nach einer doppelten Staatsbürgerschaft wird auch von der SPD vertreten. "Derjenige, der bei uns wohnt, hat auch einen Anspruch darauf, politisch mitzugestalten", sagte Löning. "Jeder muss teilhaben können, jeder muss wählen können."

Seit dem Jahr 2000 haben in Deutschland geborene Kinder von Einwanderern das Recht, einen deutschen Pass zu besitzen. Vorübergehend können sie neben dem deutschen auch den Pass des Heimatlandes ihrer Eltern behalten. Spätestens mit dem 23. Lebensjahr müssen sie sich aber entscheiden und eine der beiden Staatsbürgerschaften aufgeben, sofern die Eltern nicht beispielsweise aus einem EU-Staat stammen.



Autor: Berlin (AFP)
Herausgeber Herbert Zelzer