29.01.2012 Eggstätt
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Ex-Gemeindeoberhaupt aus Eggstätt geht in Berufung

Griff Bürgermeister-Geliebte in die Kasse?

Kasse, Geld
Foto: Wilhelmine Wulff/Pixelio
Im Jahr 2007 flog der Schwindel auf: Aus der Gemeindekasse von Eggstätt wurden über 33.000 Euro verwendet. Verantwortlich dafür soll die ehemalige Kassenwartin sein. Das Pikante: Der Ex-Bürgermeister soll die Frau, damals seine damalige Geliebte, dazu verleitet haben.

Eine Kassenprüferin kam im Herbst 2007 einem riesigen Loch in der Kasse der Gemeinde Eggstätt auf die Spur. Eine Prüfung durch das Landratsamt Rosenheim bestätigte den Verdacht. Letztlich fehlten für die Zeit zwischen Januar 2005 und Oktober 2007 genau 33.447 Euro in der Barkasse, wie die aufwändigen Ermittlungen ergaben.

 

Für das Finanzloch verantwortlich soll die damalige Kassenverwalterin sein. Die 43-Jährige war über Jahre die Lebensgefährtin des früheren ersten Bürgermeisters Stefan Beer (50). Das Gemeindeoberhaupt soll seiner Ex-Freundin die Unterschlagungen ermöglicht haben. „Verleiten einer Untergebenen“ heißt dieser Straftatbestand im Gesetz.

 

Auf die Berufung Beers hin gegen seine Verurteilung 2011 in Rosenheim zu 6.000 Euro Geldstrafe rollt die Siebte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler den Fall jetzt von vorne auf. An den Verhandlungstagen 3., 6., 13. und 29. Februar, jeweils um 8.30 Uhr, hört das Gericht fast zwei Dutzend Zeugen und zwei Sachverständige an. Nahezu alle Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Eggstätt einschließlich Beers Nachfolger Hans Schartner werden in den Zeugenstand treten.

 

Anfang 2008 starteten die Ermittlungen der Justiz, die 2009 in einen Strafbefehl gegen Beer wegen „Verleitens“ in 19 Fällen mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 35 Euro, insgesamt 4.200 Euro, mündeten. Auf Beers Einspruch hin verhängte das Schöffengericht Rosenheim gegen ihn eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 100 Euor allerdings wegen nur acht Fällen.

 

Die einstige Kassenverwalterin bekam wegen 19-facher Unterschlagung eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe mit Bewährung. Richter Heinrich Löber betonte im Urteil gegen Beer, Mitarbeiter hätten ihn mehrfach auf Ungereimtheiten in der Buchhaltung aufmerksam gemacht. Von „Fahrlässigkeit“ könne man nicht mehr sprechen. Als Bürgermeister habe Beer damit seine Dienstaufsicht vernachlässigt. Beide Angeklagten legten Berufung ein. Ob die 43-Jährige jemals auf der Anklagebank des Landgerichts Platz nehmen wird, ist offen: Sie ist nicht verhandlungsfähig.

 

Mit seiner Kassenverwalterin, die 2000 in der Gemeindeverwaltung begann, war der Bürgermeister im Herbst 2006 zusammengezogen. Im Sommer 2007 trennte sich das Liebespaar. Ein Jahr später wurde Beer als Bürgermeister abgelöst. Schon vor 2006 fielen Unstimmigkeiten in der Kasse auf. Sie setzten sich in der Folgezeit fort. Trotz entsprechender Informationen von Bediensteten an den Bürgermeister soll dieser untätig geblieben sein - so der Vorwurf des Staatsanwalts.

 

Der von einem Sachverständigen ermittelte Schaden für die Gemeinde betraf ausschließlich die Barkasse. Einnahmen aus einem Bootsverleih, von Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt und einer Konzertreihe, Geld der Bücherei und aus dem Verkauf von Büchern, ein Betrag zum vorgeblichen Aufladen einer Frankiermaschine, Einnahmen aus dem Wertstoffhof, aus einem Parkautomaten, sogar Steuergeld und Mietzahlungen in bar an die Gemeindekasse sollen in der Tasche der 43-Jährigen verschwunden sein.

 

Der damalige zweite Bürgermeister enthob die Kassenverwalterin im Oktober 2007 ihres Dienstes als Kassenverwalterin.



Autor: Monika Kretzmer

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