Vor Beginn des Volksfestes in Straubing kontrollierte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf dem Fest- oder Messegelände tätige Personen. Schwerpunktmäßig standen die Schaustellerbranche, das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie Messebauunternehmen im Fokus. Auf dem Festgelände in Straubing konnten am 7. August knapp 60 Unternehmen überprüft sowie 175 Personen befragt werden. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten ergaben sich in neun Fällen, wobei es sich um Meldepflichtverletzungen sowie ausländerrechtliche Verstöße handelt.
Bei der Schwerpunktprüfung galt es unter anderem zu beachten, dass das Schaustellergewerbe sowie Messebaufirmen einer sogenannten Sofortmeldepflicht unterliegen. Arbeitgeber in diesen Branchen müssen den Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Rentenversicherungsträger melden. Ferner existiert für Sicherheitsdienstleistungen ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn, der in Bayern derzeit bei 8,28 Euro pro Stunde liegt.
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