17.01.2012 Straubing
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15-Jähriger überfällt Shop in der Heerstraße

Verkäuferin gewürgt und mit Messer bedroht

Messer
Foto: Holger Becker
Ein 15-Jähriger aus Straubing hat am späten Nachmittag des Montag ein Geschäft im Stadtgebiet Straubing überfallen und dabei eine Angestellte mit einem Messer bedroht. Nach der Tat hatte sich der jugendliche Täter im Beisein seiner Mutter bei der Polizei gestellt.

Der 15-jährige Schüler betrat am Montag gegen 17.40 Uhr einen Laden in der Heerstraße, vor dem Geschäft stand ein 17-jähriger Mittäter "Schmiere". Der Jugendliche lockte die allein anwesende, 45-jährige Verkäuferin aus Straubing in eine Ecke und nahm die Frau in einen Würgegriff. In der anderen Hand führte er ein Messer und bedrohte damit - neben entsprechenden verbalen Äußerungen - die Frau. Als plötzlich jemand das Geschäft betrat, ließ der Täter von der Frau ab und flüchtete in Richtung Innenstadt. Die Frau erlitt bei dem Überfall leichte Verletzungen.

 

Sofort nach Bekanntwerden der Tat wurde eine Großfahndung ausgelöst. Parallel dazu wurden entsprechende Ermittlungen der Kriminalpolizei zu den vorliegenden Tatfakten durchgeführt. Gegen 19.30 h erschien der 15-jährige dann in Begleitung seiner Mutter und seines Stiefbruders bei der Straubinger Polizeiinspektion und stellte sich freiwillig, er gestand die Tat.

 

Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen hatte der 17-Jährige aus dem Landkreis Straubing-Bogen den 15-Jährigen zu der Tat angestiftet und ihn dazu auch bedroht, sollte er sie nicht durchführen wollen; der 17-Jährige bestreitet dies aber derzeit. Als der 15-Jährige nach der Tat nach Hause gelaufen war, wurde er durch seinen Stiefbruder und seine Mutter zur Rede gestellt. Auch der beteiligte 17-Jährige konnte noch am Abend in der Wohnung seiner Eltern festgenommen werden. Eine Blutentnahme wurde bei dem 17-Jährigen wegen Verdachts auf Drogenbeeinflussung durchgeführt.

 

Gegen die beiden Jugendlichen ermitteln jetzt die Staatsanwaltschaft Regensburg - Zweigstelle Straubing - und die Kripo Straubing wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes.  



Autor: ss/pm

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