Wie sich herausstellte, hatten die beiden Fahrzeuginsassen diesen kurz vorher in einem Teublitzer Gewässer ohne Erlaubnis geangelt. Die beiden Männer erhalten eine Anzeige wegen Fischwilderei, der Karpfen wurde befreit und in die Naab gesetzt.
Doch damit nicht genug: Weiter wurde festgestellt, dass die beiden Herren seit mehreren Jahren in Deutschland wohnhaft sind und immer noch mit ihrem Fahrzeug mit ausländischer Zulassung umherfahren. Sie haben weder ihren Wohnsitz noch ihr Fahrzeug umgemeldet. Beide erwarten nunmehr eine Anzeige nach dem Meldegesetz, den Fahrzeughalter zudem eine Strafanzeige nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz/Abgabenordnung, da er seit seiner Wohnsitznahme in Deutschland mit seinem Auto fährt, ohne die fällige Kfz-Steuer entricht zu haben. Eine Steuernachzahlung kommt hinzu.
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