25.01.2012
Berlin
Lob von Ministerin Schröder
Globus als Vorreiter bei Familienpflegezeit

Foto: pm
Globus ist eines der ersten Unternehmen in ganz Deutschland, das die betriebliche Umsetzung des vom Bundestag verabschiedeten Familienpflegezeitgesetzes vorantreibt. Bei einem gemeinsamen Pressetermin, zu dem Bundesministerin Kristina Schröder geladen hatte (Bild), bekannte sich Globus am Montag in Berlin zur Einführung der Regelungen des Gesetzes zu häuslichen Pflege eines nahen Angehörigen.
Seit Januar können Globus-Mitarbeiter die Familienpflegezeit beantragen. Kristina Schröder begrüßt das Engagement von Globus: „Ich freue mich über jedes Unternehmen, das Vorreiter in Sachen familienfreundliche Personalpolitik ist. Dazu gehören die Unternehmen, die die Familienpflegezeit bereits jetzt eingeführt haben –gerade erst drei Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Familienpflegezeit.”
Mit der Familienpflegezeit werde den Bedürfnissen hilfsbedürftiger Menschen entsprochen, so lange wie möglich im eigenen familiären Zuhause zu bleiben. „Und wir kommen den Bedürfnissen der Angehörigen entgegen, ihren nächsten Verwandten einen würdigen Lebensabend zu schenken und trotzdem weiterhin berufstätig und sozialversichert bleiben zu können”, so Schröder weiter.
Die Ministerin ergänzte: „Die Arbeitgeber profitieren ebenfalls von dieser Regelung, denn sie binden ihre erfahrenen Mitarbeiter ans Unternehmen und verbessern deren Motivation und Arbeitszufriedenheit. In Zeiten des demografischen Wandels und des drohenden Fachkräftemangels ist dies auch sinnvoll und notwendig. Deshalb danke ich allen, die hier mit beispielhaften Engagement vorangehen.“
Globus hat 2008 am Audit „berufundfamilie“ teilgenommen und wurde als erstes Handelsunternehmen mit allen Standorten als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert. Diesen Weg will Sabine Ment, Leiterin des Bereichs Mitarbeiter bei Globus, konsequent weitergehen: „Wir möchten unseren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, ihre Angehörigen zu pflegen und trotzdem erwerbstätig zu sein“, so Ment.
„Zwei Drittel unserer Beschäftigten sind Frauen. Daher ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein besonders wichtiges Thema für uns. Wir arbeiten permanent daran, die Rahmenbedingungen für unsere Mitarbeiter zu verbessern und suchen nach individuellen Lösungen.“
In der Familienpflegezeit können Beschäftigte, die nahe Angehörige pflegen, ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden Wochenarbeitszeit reduzieren. Vollzeitbeschäftigten wird beispielsweise Möglichkeit geboten, ihre Arbeitszeit zu halbieren und weiterhin 75 Prozent des bisherigen regelmäßigen Bruttoeinkommens zu beziehen. Zum Ausgleich arbeiten sie im Anschluss an die Pflegephase wieder voll, bekommen aber weiterhin 75 Prozent des Gehalts, bis das Wert- oder Arbeitsguthaben wieder ausgeglichen ist.
Autor: pm / ra
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