Tod eines Bergsteigers:
Ermittlungen zum Absturz von Kurt Albert sind abgeschlossen
Die polizeilichen Ermittlungen in dem Unglücksfall, die nun abgeschlossen sind, hat der Sachbearbeiter für Kletterunfälle des Polizeipräsidiums Oberpfalz mit Sitz in Regensburg übernommen. Anhaltspunkte für irgendein Fremdverschulden haben sich im Rahmen der polizeilichen Nachforschungen nicht ergeben. Eine Leichenobduktion wurde nicht durchgeführt, da es aus polizeilicher bzw. staatsanwaltschaftlicher Sicht nicht angezeigt war.
Zum Unfallzeitpunkt war Kurt Albert in dem Klettersteig als einer von drei Führern mit einer 17-köpfigen Teilnehmergruppe unterwegs. Die Begehung des Klettersteiges war von einem Unternehmen aus dem süddeutschen Raum organisiert worden. Die Teilnehmer waren in drei Einzelgruppen mit jeweils einem Führer aufgeteilt worden. Kurt Albert hatte die erste dieser drei Gruppen geführt. Ihr folgten die beiden anderen Gruppen im Klettersteig nach.
Der Absturz Kurt Alberts erfolgte im ersten der drei Teile des Klettersteiges an einer Stelle, die vielfach als „Scharfes Eck“ bezeichnet wird. Es war zwar eine Vielzahl von Personen am Klettersteig unterwegs, die Absturzstelle konnte jedoch nur von wenigen Klettersteiggehern eingesehen werden. Der unmittelbar vor Albert gehende Zeuge hatte neben sich wahrgenommen, wie Albert mit den Füßen abrutschte und abstürzte. Drei weitere Zeugen, die unmittelbar hinter Albert unterwegs waren und zu seiner Gruppe gehörten, haben den Sturz ebenfalls beobachtet.
Nach einer Fallhöhe von rund neun bis zehn Metern war Kurt Albert zunächst auf einem abschüssigen, Gras bewachsenen Felsvorsprung aufgekommen und anschließend weitere acht bis neun Meter in einer von Bewuchs durchsetzten felsigen Steilrinne weiter gestürzt, bis er schließlich an einem unter den Felsen vorbeiführenden Wanderweg zum Liegen kam. Auf dem erwähnten Felsvorsprung war Alberts Mütze aufgefunden worden. Einen Kletterhelm hatte er nicht getragen.
Zur Ausrüstung von Kurt Albert ist zu sagen, dass er einen Sitzgurt getragen hatte, in den er eine abgebundene Bandschlinge mit einem Schraubkarabiner zum Zwecke der Selbstsicherung eingebunden hatte. Nach dem Absturz Alberts war der erwähnte Schraubkarabiner lose im Stahlseil des Klettersteiges hängend vorgefunden worden. Dieser Umstand deutet auf einen möglichen versehentlichen Handhabungsfehler durch den Verunglückten hin. Vermutlich hatte sich der Karabiner beim Einhängen in das Sicherungsstahlseil unabsichtlich und ohne dass es der Verunglückte bemerkt hatte aus der in den Klettergurt zur Selbstsicherung eingebundenen Bandschlinge gelöst. Hinweise auf einen Materialfehler haben sich nicht ergeben.
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