01.02.2012 Landkreis Regensburg
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Gretchenfrage:

Wann sind alte Autos Schrott?

Schrottautos
Foto: Ursula Hildebrand
Zwei Autos stehen am Grünstreifen neben einer Straße, sie sehen nicht mehr wirklich taufrisch aus. In unmittelbarer Nähe kennzeichnet ein Schild den Beginn eines Landschaftsschutzgebietes. Da drängen sich Fragen auf. Was machen die Autos da? Dürfen die da stehen? Was ist, wenn da etwas ausläuft, Öl oder Benzin? Wer ist überhaupt zuständig?

Eine Nachfrage bei der Gemeinde Pettendorf ergibt, dass die Fahrzeuge auf Privatgrund stehen, damit ist zunächst einmal der Besitzer der beiden Autos zuständig, denn auf Privatgrund kann man prinzipiell fast alles abstellen, was man will. Verantwortlich ist der Grundstücksbesitzer, der darauf achten muss, dass seine Fahrzeuge die Umwelt nicht verschmutzen. Erst dann, wenn es sich tatsächlich um Schrott handelt, schreiten Polizei und Landratsamt ein.

 

Die Polizei klebt den bekannten roten Punkt auf das Schrott-Fahrzeug. Dieser Aufkleber gibt dem Besitzer vier Wochen Zeit, sein Fahrzeug zu entsorgen. Das gilt sowohl für Fahrzeuge, die auf öffentlichen Wegen als auch auf Privatgrundstücken abgestellt worden sind. Ist nach vier Wochen nichts passiert, geht die Sache ans Landratsamt. Für den Fall, dass die Fahrzeuge noch fahrtüchtig sind oder mit verhältnismäßigem Aufwand wieder fahrtüchtig gemacht werden können, ist ein Abstellen auf Privatgrund erlaubt. Auch für’s Ausschlachten darf ein abgemeldetes Fahrzeug auf einem privaten Grundstück stehen. Erst, wenn das Auto definitiv Schrott ist, besteht die Pflicht, es zu entsorgen.

 

Beim Abstellen auf öffentlichen Grund geht es etwas schneller: „Das nicht genehmigte Abstellen eines nicht zum Straßenverkehr zugelassenen Kfz auf öffentlichen Straßen (für Verkehr gewidmet) stellt eine unerlaubte Sondernutzung nach dem Bayerischen Straßen- und Wegerecht dar (§ 18). Nach § 18a BayStrWG kann das Landratsamt dann eine Beseitigung anordnen. Meistens wird daraufhin auch noch ein Bußgeldverfahren eingeleitet“, so Markus Roth, Pressesprecher des Landratsamtes.

 

Die Polizeiinspektion in Nittendorf kennt die beiden Fahrzeuge an der Kreisstraße R39 bei Aichahof, der Fall sei auch schon an das Landratsamt gemeldet worden. Mit dieser Meldung allerdings sei die Zuständigkeit der Polizei beendet, nun müsse sich die Landkreisbehörde um die Fahrzeuge kümmern, so ein Sprecher der PI Nittendorf.

 

Der Besitzer der beiden Fahrzeugen zeigte sich gegenüber dem Wochenblatt wenig erfreut. "Ich weiß nicht, was daran so schlimm ist!" Er könne sich vorstellen, aus welcher Richtung hier interveniert worden sei. Er plane, wenigstens eines der Fahrzeuge in Kürze wieder in Betrieb zu nehmen. Außerdem habe er schon Zuspruch von Anwohnern bekommen, dass es gut sei, dass die Fahrzeuge an der Straße stünden. So würde nämlich der ein oder andere meinen, hier würde geblitzt. Auf den Zustand der Fahrzeuge angesprochen – abgefallener Auspuff, halboffene Türen und Verwüstung im Inneren – zeigte er sich überrascht. "Das erschreckt mich jetzt schon", so der Besitzer am Telefon. Im vergangene Herbst, als er das letzte Mal bei seinen Fahrzeugen war, sei noch alles in Ordnung gewesen. Den Anruf des Wochenblattes will der Besitzer nun zum Anlass nehmen, mal wieder bei den beiden Autos vorbeizufahren und gegebenenfalls auch Maßnahmen zu ergreifen.

 

Denn eines ist sicher – wirklich schön anzusehen ist es nicht, wenn zwei alte Autos neben einer Straße einfach so abgestellt sind und es den Anschein macht, als würde sich irgendwie niemand mehr drum kümmern.



Autor: Ursula Hildebrand

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