22.02.2012 Berlin/Schwandorf
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Das Facebook-Profil eines Schwandorfers wird zum Tatort:

Vermeintlicher Berliner Polizist zeigt den Hitlergruß

Screenshot des Facebook-Profils von marco B.
Foto: Screenshot Facebook
Die Berliner Polizei beschäftigt momentan ein Foto, das ein Schwandorfer am Montag, 20. Februar, auf seinem Facebook-Profil gepostet hat. Das Bild zeigt einen Mann in einer Berliner Polizeiuniform, der den Hitlergruß zeigt. Der Mann ist vermummt, sodass man nicht erkennen kann, um wen es sich handelt.

"Jetzt prüft der Staatsschutz, ob es sich tatsächlich um einen Polizeibeamten handelt oder lediglich eine alte Uniform für die Nazipose missbraucht wurde. Dem Neonazi, der das Foto veröffentlicht hat, droht zudem ein Verfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen", so schreibt der Autor Johannes Radke beim Zeit-Blog „Störungsmelder“, einer Plattform, die über jede Art von rechten Umtrieben berichtet.

 

Marco B. hat in seiner Freundliste auf Facebook auch zahlreiche Personen, die aus der Berliner Neonazi-Szene bekannt sind, darunter auch Udo Voigt, früherer NPD-Parteichef. Auch Holger Apfel, NPD-Bundesvorsitzender, findet sich auf der Freundesliste. Das Bild mit dem Hitlergruß ist zudem nicht das einzige dieser Art. Die rechtsextreme Einstellung des Profilinhabers lässt sich auch an weiteren Postings erkennen. Hakenkreuze, NPD-Propaganda und antisemitische sowie rassistische Motive finden sich im Profil.

 

"Der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt hat die Ermittlungen aufgenommen", zitiert Radke die Berliner Polizei. "Weitere Maßnahmen werden getroffen, wenn die Ergebnisse der laufenden Ermittlungen dazu Anlass geben." Mehrere Anzeigen sollen bereits wegen des Bildes eingegangen sein. Ob es sich tatsächlich um einen echten Polizisten handelt, der abgebildet hat, steht noch nicht fest. Einiges – Dienstwaffe und spezielle Accessoires am Gürtel – lassen aber darauf schließen, dass es tatsächlich ein echter Polizeibeamter sein könnte. Sollte es zu einem Prozess und einer Verurteilung kommen, so steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe im Raum.

 

Wie die Polizei am Donnerstag, 23. Februar, mitteilte, sind bereits mehrere Anzeigen wegen des Bildes eingegangen.



Autor: Ursula Hildebrand

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