Gerade erst wurde die Anklage verlesen, da meldete sich schon einer der beiden Anwälte des Angeklagten, der den TÜV-Süd um 500.000 Euro gebracht haben soll, zu Wort. Seiner Meinung nach habe sich sein Klient bereits umfangreich eingelassen und man solle sich doch erst einmal über das weitere Prozedere unterhalten. Die vorsitzende Richterin und der Staatsanwalt konnten dem nur zustimmen.
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Aber von Anfang an: Wie bereits online berichtet (www.wochenblatt.de/137743) ist ein 57-Jähriger der Untreue angeklagt. Er soll dem TÜV in seiner Funktion als leitender Angestellter einen Schaden von 500.000 Euro angerichtet haben. Er selbst habe laut Anklage mit 130.000 Euro profitiert. Der Regenstaufer war beim TÜV-Süd dazu befugt, Rechnungen externer Dienstleister bis zu 25.000 Euro zur Zahlung anzuweisen. Dies habe er sich zu Nutze gemacht und laut Anklage nach Absprache mit den externen Dienstleistern fingierte Rechnungen von TÜV-Süd begleichen lassen. Durch eine Honorrarabrechnung für „Beraterleistungen“ seinerseits, soll er dann einen Teil des Geldes selbst zurück erhalten haben. Somit sei für die externen Dienstleister und den Angeklagten eine „Win-win-Situation” entstanden.
Seit Dienstag muss sich der ehemalige TÜV-Mitarbeiter vor dem Landgericht verantworten. Noch bevor er ein Wort sagte, schritt schon einer seiner Anwälte ein und wollte hinter den Kulissen, fern ab von jeglicher Öffentlichkeit einen Deal mit dem Gericht aushandeln. Nach etlichen Stunden des Wartens stand schließlich fest, dass die Vorstellungen der beiden Seiten zu weit auseinanderklaffen. „Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen“, stellte die Richterin Elke Escher klar.
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