Seit kurzem ist OB Hans Schaidinger wieder aus dem Urlaub zurück, offenbar stank ihm das, was aus dem Ferienausschuss öffentlich wurde, gewaltig: Einer angesehenen Gastronomen-Familie wurden 250.000 Euro Gewerbesteuer erlassen, die seit 1995 aufgelaufen waren. Jetzt geht die Stadt in die Offensive – in einem Frage- und Antwort-Spielchen, das im Folgenden im Wortlaut dokumentiert wird.
„Der Ferienausschuss befasste sich in nicht-öffentlicher Sitzung mit dem Teilerlass einer Gewerbesteuerschuld. Durch Indiskretionen seitens eines oder mehrerer Ausschussmitglieder gelangte der Sachverhalt an die Öffentlichkeit, allerdings nur bruchstückhaft, teilweise verfälscht und mit persönlichen Wertungen versehen. Es ist durchaus nicht die seltene Ausnahme, dass die Verwaltung den Stadtrat davon in Kenntnis setzen muss, dass Steuer- oder Gebührenschulden nicht mehr einzutreiben sind, doch diesmal ist das Thema zum Stadtgespräch geworden, mit immer neuen Mutmaßungen und Spekulationen.
Die Pressestelle der Stadt Regensburg bemüht sich um eine Versachlichung der Thematik. Pressesprecherin Elisabeth Knott meint dazu: „Das Problem ist, dass wir mit Aussagen und Klarstellungen zum konkreten Fall aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht an die Öffentlichkeit gehen können.“ Die Stadt könne aber dennoch – ohne dass es sich um eine Stellungnahme zum konkreten Fall handelt – grundsätzliche Informationen geben. Knott weiter: „Die Stadt tut das, weil sie sich gegen Vorwürfe zur Wehr setzen muss. Da kursieren inzwischen aberwitzige Behauptungen. Mit einigen Stammtischbrüdern und Leserbriefschreibern geht da wohl die Phantasie durch.“ Das Wort Insolvenz sei in der Sitzung nie gefallen und die Behauptung, die Stadt sei ihrer Aufgabe nicht gewachsen, ist zwar schnell ausgesprochen, aber der Leserbriefschreiber solle sich einmal fragen, ob nicht gerade die langjährigen Bemühungen von Staat und Stadt, die Schulden einzutreiben, der Grund für die jahrelange Dauer des Verfahrens sein könne. Es sei leicht, von Gemauschel und Seilschaften zu sprechen, so präsentiere man schnell den „Sündenbock“.
Hier einige Anmerkungen zur Versachlichung:
Frage: Die Stadt fordert jetzt erst Gewerbesteuer aus den Jahren ab 1995 ein. Wie kommt es, dass die Schulden so lange gestundet wurden? Ein Regensburger Unternehmer stellt fest, ihm seien nicht einmal 2000 Euro gestundet worden.
Antwort: Gewerbesteuer-Nachforderungen können auch dadurch entstehen, dass sich nach Betriebsprüfungen des Finanzamtes ein neuer Sachverhalt ergibt. Das Finanzamt kann rückwirkend einen geänderten Messbescheid erlassen und Nachforderungen stellen. Solche Verfahren dauern häufig sehr lange. Die Festsetzung der Gewerbesteuer basiert auf den Bescheiden des Finanzamtes, die Stadt ist an diese Bescheide inhaltlich gebunden. Ein Beispiel: Eine Betriebsprüfung ergibt eine veränderte Gewinnsituation, dies hat höhere Steuern zur Folge, das Finanzamt stellt eine Nachforderung, die Stadt Regensburg fordert folglich ebenfalls Steuern nach.
Eine Stundung einer Forderung ist etwas ganz anderes. Sie erfolgt immer dann, wenn Stundungsgründe nach der Abgabenordnung vorliegen.
Frage: Warum wird mit einem Folgebescheid so lange gewartet?
Antwort: Die Nachforderung erfolgt grundsätzlich sofort. Wenn allerdings ein Steuerschuldner gegenüber dem Finanzamt Einspruch einlegt und es ggf. zum Klageverfahren kommt, muss die Gerichtsentscheidung abgewartet werden. Solche Verfahren können sich jahrelang hinziehen. Vor dem Abschluss eines laufenden Verfahrens kann die Stadt keinen Bescheid erlassen, der bestandskräftig werden kann.
Frage: „Bei „Hinz und Kunz“ kommt im null Komma nichts der Gerichtsvollzieher. Warum nicht hier?
Antwort: Er kommt – und zwar vor jeder Niederschlagung von Schulden. Schließlich muss die Stadt sichergehen, dass kein weiteres Vermögen vorhanden oder ggf. verborgen gehalten wird.
Frage: Bei „Hinz und Kunz“ wird das Lokal geschlossen.- Warum nicht hier?
Antwort: Die Prüfung, ob ein Lokal wegen Unzuverlässigkeit des Betreibers geschlossen werden kann, setzt zwingend voraus, dass der Steuerschuldner auch tatsächlich Betreiber der Gaststätte ist. Niemand kann für die persönlichen Schulden eines Angestellten oder eines Mitarbeiters insoweit in Haftung genommen werden.
Frage: Wie kommt es zum Verzicht auf eine Steuerschuld? Welche Beitreibungsmaßnahmen wurden ergriffen?
Antwort: Der Erlass einer Schuld bedeutet den endgültigen Verzicht, Niederschlagung steht für eine befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs ohne Verzicht auf den Anspruch selbst. Ehe die Verwaltung dem Stadtrat diesen Vorschlag empfiehlt, geht eine Vielzahl von Maßnahmen voraus:
Mahnung, Ankündigung der Vollstreckung, Fristsetzung, Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen, ggf. gerichtliche Auseinandersetzung im Zuge einer Vollstreckungsgegenklage, Vollstreckung in vielfacher Form. Der Gerichtsvollzieher kann allerdings nur das pfänden, was dem Schuldner gehört. Vermögen Verwandter kann nicht herangezogen werden.
Erst wenn keinerlei Hoffnung mehr auf Eintreibung der Schuld besteht, wenn z. B. verbindlich geklärt ist, dass keinerlei Vermögen und dauerhaft wohl kein pfändbares Einkommen vorhanden ist, wird eine Forderung niedergeschlagen. In der Regel ist es in diesen Fällen so, dass die Stadt nicht der einzige Gläubiger ist. Wenn es zu einem Vergleich kommt und im Zuge dessen zu einem Teilerlass der Schuld, dann gilt dieser in der Regel für alle Gläubiger, die mit dem gleichen Prozentsatz der Summe abgefunden werden."
Die Pressestelle der Stadt Regensburg bemüht sich um eine Versachlichung der Thematik. Pressesprecherin Elisabeth Knott meint dazu: „Das Problem ist, dass wir mit Aussagen und Klarstellungen zum konkreten Fall aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht an die Öffentlichkeit gehen können.“ Die Stadt könne aber dennoch – ohne dass es sich um eine Stellungnahme zum konkreten Fall handelt – grundsätzliche Informationen geben. Knott weiter: „Die Stadt tut das, weil sie sich gegen Vorwürfe zur Wehr setzen muss. Da kursieren inzwischen aberwitzige Behauptungen. Mit einigen Stammtischbrüdern und Leserbriefschreibern geht da wohl die Phantasie durch.“ Das Wort Insolvenz sei in der Sitzung nie gefallen und die Behauptung, die Stadt sei ihrer Aufgabe nicht gewachsen, ist zwar schnell ausgesprochen, aber der Leserbriefschreiber solle sich einmal fragen, ob nicht gerade die langjährigen Bemühungen von Staat und Stadt, die Schulden einzutreiben, der Grund für die jahrelange Dauer des Verfahrens sein könne. Es sei leicht, von Gemauschel und Seilschaften zu sprechen, so präsentiere man schnell den „Sündenbock“.
Hier einige Anmerkungen zur Versachlichung:
Frage: Die Stadt fordert jetzt erst Gewerbesteuer aus den Jahren ab 1995 ein. Wie kommt es, dass die Schulden so lange gestundet wurden? Ein Regensburger Unternehmer stellt fest, ihm seien nicht einmal 2000 Euro gestundet worden.
Antwort: Gewerbesteuer-Nachforderungen können auch dadurch entstehen, dass sich nach Betriebsprüfungen des Finanzamtes ein neuer Sachverhalt ergibt. Das Finanzamt kann rückwirkend einen geänderten Messbescheid erlassen und Nachforderungen stellen. Solche Verfahren dauern häufig sehr lange. Die Festsetzung der Gewerbesteuer basiert auf den Bescheiden des Finanzamtes, die Stadt ist an diese Bescheide inhaltlich gebunden. Ein Beispiel: Eine Betriebsprüfung ergibt eine veränderte Gewinnsituation, dies hat höhere Steuern zur Folge, das Finanzamt stellt eine Nachforderung, die Stadt Regensburg fordert folglich ebenfalls Steuern nach.
Eine Stundung einer Forderung ist etwas ganz anderes. Sie erfolgt immer dann, wenn Stundungsgründe nach der Abgabenordnung vorliegen.
Frage: Warum wird mit einem Folgebescheid so lange gewartet?
Antwort: Die Nachforderung erfolgt grundsätzlich sofort. Wenn allerdings ein Steuerschuldner gegenüber dem Finanzamt Einspruch einlegt und es ggf. zum Klageverfahren kommt, muss die Gerichtsentscheidung abgewartet werden. Solche Verfahren können sich jahrelang hinziehen. Vor dem Abschluss eines laufenden Verfahrens kann die Stadt keinen Bescheid erlassen, der bestandskräftig werden kann.
Frage: „Bei „Hinz und Kunz“ kommt im null Komma nichts der Gerichtsvollzieher. Warum nicht hier?
Antwort: Er kommt – und zwar vor jeder Niederschlagung von Schulden. Schließlich muss die Stadt sichergehen, dass kein weiteres Vermögen vorhanden oder ggf. verborgen gehalten wird.
Frage: Bei „Hinz und Kunz“ wird das Lokal geschlossen.- Warum nicht hier?
Antwort: Die Prüfung, ob ein Lokal wegen Unzuverlässigkeit des Betreibers geschlossen werden kann, setzt zwingend voraus, dass der Steuerschuldner auch tatsächlich Betreiber der Gaststätte ist. Niemand kann für die persönlichen Schulden eines Angestellten oder eines Mitarbeiters insoweit in Haftung genommen werden.
Frage: Wie kommt es zum Verzicht auf eine Steuerschuld? Welche Beitreibungsmaßnahmen wurden ergriffen?
Antwort: Der Erlass einer Schuld bedeutet den endgültigen Verzicht, Niederschlagung steht für eine befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs ohne Verzicht auf den Anspruch selbst. Ehe die Verwaltung dem Stadtrat diesen Vorschlag empfiehlt, geht eine Vielzahl von Maßnahmen voraus:
Mahnung, Ankündigung der Vollstreckung, Fristsetzung, Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen, ggf. gerichtliche Auseinandersetzung im Zuge einer Vollstreckungsgegenklage, Vollstreckung in vielfacher Form. Der Gerichtsvollzieher kann allerdings nur das pfänden, was dem Schuldner gehört. Vermögen Verwandter kann nicht herangezogen werden.
Erst wenn keinerlei Hoffnung mehr auf Eintreibung der Schuld besteht, wenn z. B. verbindlich geklärt ist, dass keinerlei Vermögen und dauerhaft wohl kein pfändbares Einkommen vorhanden ist, wird eine Forderung niedergeschlagen. In der Regel ist es in diesen Fällen so, dass die Stadt nicht der einzige Gläubiger ist. Wenn es zu einem Vergleich kommt und im Zuge dessen zu einem Teilerlass der Schuld, dann gilt dieser in der Regel für alle Gläubiger, die mit dem gleichen Prozentsatz der Summe abgefunden werden."
Autor: pm / ce
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