AK Vorrat:
Regensburger Datenschutz-Experten entrüstet über Staatstrojaner

Der AK VorratRegensburg hat mit Erschrecken die Veröffentlichung des Chaos Computer Clubs über den sogenannten Staatstrojane zur Kenntnis genommen. Das gefundene Schadprogramm verstößt massiv gegen die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts und verletzt somit die Grundrechteder Bundesbürger. „Wir sind der Überzeugung, dass ein Rechtsstaat nichtderartgegen seine Bürger vorgehen darf", sagt Armin Schmid vom Arbeitskreis und kommentiert: ”
Auch die Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundesverfassungsgericht verworfen. Es darf nicht sein, dass der Gesetzgeber den Rahmen derVerfassung andauernd auf ein Maximum ausdehnt und jetzt sogar übertritt. Als Folge daraus muss auch das Projekt einer anlasslosen Überwachung der Telekommunikation Aller endlichbegraben werden. Nicht alles technisch Mögliche ist auch sinnvoll!"
Es hat sich herausgestellt, dass das verwendete Spähprogramm vom LKA Bayern in Auftrag gegeben und verwendet wurde. Bei den verfolgten Verbrechen handelt es sich nicht etwa um Terrorismus oder Schwerverbrechen, sondern um Vorgänge im Medikamentenhandel.
Obgleich lediglich eine Überwachung von Skypetelefonaten beantragtwurde, erstellten die Ermittlungsbeamten mit der Software auch ca. 60.000 Kopien des Bildschirminhaltes. Dieses weitere Vorgehen widerspricht jeglicher Rechtssprechung, das wurde so auch im Februar 2011 vom Landgericht Landshut geurteilt.Wie hier Ermittlungsbefugnisse eigenmächtigauf ein nicht tolerierbares Maß ausgeweitet wurden, illustriert die Gefahren, die mit solchen technischen Eingriffen einhergehen.
„Wir fordern die verantwortlichen Stellen auf, die Vorgänge lückenlos aufzuklären, der Öffentlichkeit darzulegen und etwaige - auch personelle - Konsequenzen daraus zu ziehen. Es ist nicht zu tolerieren, dass Sicherheitsbehördengegen verfassungsrechtliche Auflagen verstoßen", heißt es in einer Erklärung. In diesem aktuellen Zusammenhang weist der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Regensburg auf seine nächste Veranstaltung hin.
Das Symposium „Sicherheit vs. Grundgesetz - Evaluation derEU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung - Ist die europaweite Überwachung der Telekommunikationsdaten notwendig und verhältnismäßig?" findet am Donnerstag, den 17. November 2011 statt. Mit dabei sind unter anderem die Europaabgeordneten Ismail Ertug und Birgit Sippel, sowie Rechtsanwalt Thomas Stadler von www.internet-law.de.
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