Eisenbahnunterführung als "Abkürzung":
Jugendlicher riskiert im Rausch sein Leben

Wie die Polizei mitteilt, alarmierte ein 20-jähriger Regensburger kurz nach Mitternacht über Notruf die Polizei, dass sein etwa gleichaltriger Freund aus dem südlichen Gemeindebereich Wenzenbach soeben die Eisenbahnunterführung "Bei der Anhalt" erklettert und übersprungen hätte. Danach sei er verschwunden.
Polizei und Bundespolizei nahmen die Ermittlungen auf, die Bahnstrecke musste von 00.28 Uhr bis 00.56 Uhr für den Bahnverkehr gesperrt werden. Die Gleisanlage wurde abgesucht, ohne einen Hinweis auf den Gesuchten zu erhalten.
Weitere Ermittlungen ergaben dann gegen ein Uhr die Erkenntnis, dass der Gesuchte bereits daheim war. Dort bekamen er und seine Eltern nächtlichen Besuch der Bundespolizei. Der junge Mann wurde eingehend befragt. Es war demnach zuvor im Gewerbepark zu einem Streit unter Freunden gekommen, wobei der sehr erheblich alkoholisierte Mann, nach eigener Aussage, "etwas überreagiert" hatte und "nur noch nach Hause" wollte. Er war nach Überkletterung der Bahnanlage von einem anderen Bekannten aufgegriffen und nach Hause gebracht worden.
Wegen dieser völlig unsinnigen und lebensgefährlichen Aktion erwartet ihn nun noch ein saftiges Bußgeld, denn die Bundespolizei ermittelt gegen ihn wegen einer Ordnungswidrigkeit nach der "Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung" (EBO), unter anderem, da er unbefugt Gleisanlagen betrat. Da aufgrund der Streckensperrung ein Zug eine nicht unerhebliche Verspätung hinnehmen musste, prüft die Deutsche Bahn AG derzeit auch, ob sie den jungen Klettermaxe zivilrechtlich in Regress nimmt. Zusätzlich könnten Kosten für den Polizeieinsatz erhoben werden. „Ein hoher Preis, für wenige Sekunden ,Ein-Mann-Show‘ eines jugendlichen Heißsporns“, heißt es im Polizeibericht.
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