02.02.2012 Regensburg
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Kurioser Fall

Radler türmt vor Polizist, Polizist stürzt, Freistaat verklagt Radler!

Radler wird kontrolliert
Der Fall klingt kurios, ja geradezu unglaublich: Weil ein Radlfahrer einem Polizisten davon gefahren und dieser ihm gefolgt ist, verklagt der Freistaat jetzt den Bürger – auf Schadenersatz! Der Polizist, der dem Radler hinterher gelaufen ist, stürzte – den Dienstausfall und die Behandlungskosten soll jetzt der Radlfahrer tragen. Am Freitag, 3. Februar, treffen sich die Parteien am Regensburger Amtsgericht.

Der Fall ist kurios, ja geradezu unglaublich: Ein Mann türmt auf seinem Fahrrad vor einer Polizeikontrolle. Doch ein Polizist nimmt die Verfolgung auf, rennt dem Radler hinterher. Dabei stürzte er auf Rollsplitt, zieht sich ernstzunehmende Verletzungen zu. Der Freistaat muss als Dienstherr sowohl die Behandlungskosten, als auch den Dienstausfall tragen. Dumm nur, dass man den Radler ausfindig machen konnte – der Freistaat klagt jetzt nämlich auf Schadenersatz!

Am Freitag, 3. Februar, um 9.30 Uhr findet im Sitzungssaal 206 die wahrscheinlich ziemlich kuriose Verhandlung Freistaat gegen Radler statt. Das Land will von dem Radler satte 2.500 Euro, doch der will nicht zahlen. Nach Angaben von Gerichtssprecher Richter Thomas Rauscher bestreitet der Radler, den Polizisten als solchen erkannt zu haben: „Der Beklagte bestreitet, die Polizisten im Zivil-PKW als solche erkannt zu haben.“ Wir werden berichten!



Autor: Christian Eckl

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