03.02.2012 Regensburg
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Unfall:

Radler flüchtet vor Polizei – und muss 1.500 Euro zahlen!

Geisterradler
Foto: Archivbild
Das „Katz und Maus-Spiel“ eines Radfahrers mit einer Zivilstreife im März vergangenen Jahres hatte am Freitag ein Nachspiel vor dem Zivilrichter des Amtsgerichts Regensburg. Weil der Beamte bei der Verfolgung des Radlers auf dem Rollsplitt ausrutschte und stürzte wurde der „Verursacher“ vom Freistaat auf Schadenersatz von knapp 2.500 Euro verklagt – der Radler muss nun immerhin 1.500 Euro zahlen.

Eigentlich sollte der Radler – der auf der Landshuter Straße stadtauswärts unterwegs war – um die Mittagszeit nur einer „verdachtsunabhängigen“ Kontrolle unterzogen werden. Deshalb fuhr die Zivilstreife ein Stück weit neben ihm her und der Beifahrer zeigte dem Radler seine Kelle mit der Aufforderung anzuhalten. Stattdessen trat dieser kräftig in die Pedale, bog zunächst in die Hornstraße ein, um dann seine Fahrt in die Tillystraße fortzusetzen – die Beamten hinterher.

 

Als der Verfolgte schließlich in eine abgeschrankte Hofdurchfahrt einfuhr war für das Zivilfahrzeug Endstation. Der Beifahrer nahm zu Fuß die Verfolgung auf, rutschte auf dem Rollsplitt aus und konnte nur durch einen Purzelbaum verhindern, dass er der Länge nach hinschlug. In der Zwischenzeit waren bereits mehrere Polizeifahrzeuge zusammen gezogen worden, selbst ein Drogensuchhund kam zum Einsatz. Nachdem man den Radfahrer gestellt hatte konnte dieser kontrolliert werden. Gefunden hat man bei ihm und auch im näheren Umfeld nichts.

 

Da bei dem gestürzten Beamten ein Muskelfaserriss im Oberschenkel, sowie ein „Ziehen im Nacken“ diagnostiziert und er deshalb für die Dauer von zwei Wochen dienstunfähig geschrieben wurde, nahm der Freistaat Bayern den Radlfahrer wegen der entstandenen Behandlungskosten und des Dienstausfalles in Anspruch. Vier Zeugen – darunter auch der geschädigte Beamte – sollten bestätigen, dass diese Verletzungen auf das Fehlverhalten des damals Verfolgten zurückzuführen seien.

 

Vor Richter Thomas Rauscher will der beklagte Radfahrer damals die Zivilbeamten nicht als solche erkannt haben. Auch habe er keine Kelle gesehen, da er das Fahrzeug nur kurz aus den Augenwinkeln wahrgenommen habe ohne sich dabei etwas zu denken. Auch gehört will er nichts haben, da er mit einem Kopfhörer Musik hörte. Der Pkw sei dann drei Mal mit scharfem Fahrmanöver in Parklücken hinein und wieder heraus gefahren. „Da hab ich gedacht, das ist ein Betrunkener, der hinter mir her ist“. Deshalb wollte er sich in Sicherheit bringen und sei in die Hofdurchfahrt hinein gefahren.

 

Nach Anhörung der beiden Zivilbeamten stand für Richter Rauscher fest, dass der Sturz durch die Flucht des Radfahrers verursacht wurde mit der Folge, dass dieser auch für den Schaden aufkommen müsse. Da aber noch Unsicherheiten bei den Verletzungsfolgen bestanden, einigten sich die Parteien schließlich auf eine Zahlung von 1.500 Euro.
 



Autor: Heinz-Alfred Stöckel

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