Entscheidung:
Partei-Schiedsgericht hebt Ausschluss von Regensburger CSU-Vorstandsmitgliedern auf
Wörtlich erklärten die drei CSUler:
„Das Bezirksschiedsgericht der CSU Oberpfalz hat klar und deutlich entschieden. Der Beschluss des CSU-Kreisvorstandes Regensburg-Stadt, die Mitglieder Schlee, Hetznegger und Dr. Brenninger von der Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte auszuschließen, ist rechtswidrig und wird aufgehoben. Das Bezirksschiedsgericht sieht für eine derartige Maßnahme des CSU-Kreisvorstandes die Voraussetzungen als nicht erfüllt an. Es liege kein schwerwiegender und kein dringender Fall im Sinne des § 63 Abs. 3 der CSU-Satzung vor. In einer gebotenen Abwägung kommt das Bezirksschiedsgericht zu dem Ergebnis, dass die Interessen von Schlee, Hetznegger und Dr. Brenninger überwiegen.
Die betroffenen Mitglieder Schlee, Hetznegger und Dr. Brenninger haben das Ergebnis der Entscheidung mit Genugtuung und Freude zur Kenntnis genommen. Sie hatten nichts anderes erwartet. "Hiermit wurde - leider erst durch das Schiedsgericht - wieder etwas zurecht gerückt, was aus unserer Sicht von Anfang an als rechtswidrig und unverhältnismäßig einzustufen war", so die Betroffenen. Die Bürger Regensburgs haben die Streitereien satt und wollen kompetente Sachpolitik sehen. Dies dürften die jüngsten Umfrageergebnisse Herrn Gugau auch verdeutlicht haben. Schlee, Hetznegger und Dr. Brenninger hoffen, dass bei der CSU-Kreisverbandsführung endlich Vernunft einkehrt und sachorientiert gearbeitet wird.
"Wir können der Kreisverbandsführung nur empfehlen, vom weiterhin noch anhängigen Parteiausschlussantrag Abstand zu nehmen und diesen von der Kreisvorstandschaft zurücknehmen zu lassen". Selbst wenn dies zu persönlichen Konsequenzen bei Herrn Gugau führen müsste."
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