04.05.2012 Thalmassing/Regensburg
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Nachgefragt:

Nächtlicher Ausflug in die Pornowelt – Daniele kriegt jetzt Stress mit dem Jugendamt

Daniele bei der »Popp Nacht"
Foto: www.pawo.de
Danieles Ausflug in die Pornowelt hat ein Nachspiel: Der 16-Jährige war am Dienstag, 1. Mai, allzu ausgelassen in den Mai getanzt und hatte offenbar die Zeit vergessen. Dumm nur, dass sein Auftritt bei einer Pornoshow nicht unbeobachtet blieb.

Günter Tischler, Leiter des Regensburger Amtes für Jugend und Familie, seufzt, seit Donnerstag, 3. Mai, 8 Uhr, gibt es für ihn nur noch ein Thema: Daniele Negroni und sein Auftritt bei der Pop(p)nacht im Regensburger Funpark. Nachdem bekannt geworden war, dass der 16-jährige Thalmassinger zusammen mit Pornostars nachts um 3 Uhr auf der Bühne der Regensburger Diskothek Funpark gestanden hat, steht bei Günter Tischler das Telefon nicht mehr still. Deutschlandweit wollen Zeitung, Rundfunk und Fernsehen Stellungnahmen zum Vorfall.

 

Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz?

Und der gestaltet sich momentan wie folgt: Dass Daniele zu nachtschlafender Zeit auf der Bühne gestanden hat, das kann nicht mehr geleugnet werden, zahlreiche Fotos und Videos belegen die Anwesenheit des 16-Jährigen. Strittig sei momentan noch, so Tischler, ob ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vorliege. Der wäre nämlich gegeben, wenn Daniele nach 24 Uhr ohne Erziehungsberechtigten im Funpark gewesen sei.

 

Grundsätzlich dürfen sich nämlich Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nur bis 24 Uhr in einer Diskothek aufhalten. Nur, wenn Erziehungsberechtigte mit anwesend sind, dann "gilt diese Zeitbeschränkung nicht", so Tischler gegenüber dem Wochenblatt. Erziehungsberechtigt, das seien in erster Linie die Eltern. Dies könnten aber auch andere Personen legitimieren, indem sie ihnen schriftlich mitgeben, dass sie als Erziehungsberechtigte gelten sollen, "am besten mit einer Kopie der Ausweise der Eltern". So sei es möglich, dass sich Jugendliche zwischen 16 und 18 auch nach 24 Uhr in einer Disko aufhalten, "es sei denn, die Veranstaltung ist sozusagen jugendgefährdend", und das liege beim Auftritt von Pornostars ja durchaus nahe, so Tischler.

 

Noch ist nicht klar, ob Daniele einen Erziehungsberechtigten dabei hatte, hierzu gebe es unterschiedliche Aussagen. Die einen behaupten, Danieles Eltern seien dabei gewesen und sogar vom Veranstalter begrüßt worden, andere behaupten, Danieles Bruder sei als Erziehungsberechtigter dabei gewesen. "Das kann ich aber weder bestätigen noch dementieren", so Tischler, am Freitag, noch habe er mit der Familie keinen Kontakt gehabt. Seit Montag, 7. Mai. liegt dem Wochenblatt eine entsprechende Erklärung vor, die Danieles Mutter ausgestellt hat, hier hat sie die "Erziehungsaufgaben" an Danieles volljährigen Bruder Enrico übergeben.

 

Disco im Visier des Jugendamtes

Im Visier des Jugendamtes ist nun vor allem die Diskothek Funpark. Hier werde man nun zur Auflage machen, dass an den so genannten "Pop(p)nächten" Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich – egal ob vor oder nach Mitternacht – keinen Zutritt mehr haben dürfen. Sollte nun auch noch ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt werden, so drohe dem Betreiber ein Bußgeld von minimum 250 Euro. Unter Umständen komme auch ein Eintrag in das Gewerbezentralregister infrage. Hier werden die entsprechenden Verstöße gesammelt. Im Wiederholungsfall droht sogar der Entzug der Lizenz. Soweit aber will Tischler momentan noch nicht gehen, man müsse hier erst mit Daniele und seinen Eltern sprechen.

 

"Ernste Gespräche" stehen an

Und genau das steht nun an: Das Jugendamt wird sowohl mit Daniele selbst als auch mit seinen Eltern "ernste Gespräche" führen, kündigt Tischler an. "Wir haben so etwas schon befürchtet, falls er gewinnt oder eben nicht gewinnt", so Tischler gegenüber dem Wochenblatt. Insgesamt stellt er Daniele aber ein gutes Zeugnis aus. Er habe sich die letzten beiden Folgen der DSDS-Staffel angesehen und einen positiven Eindruck von Daniele gewonnen. Trotzdem bleibt es der Familie nun nicht erspart, sich mit der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai intensiver zu beschäftigen, vor allem die Eltern des 16-Jährigen, "die sind schließlich verantwortlich für ihr minderjähriges Kind", so Tischler.



Autor: Ursula Hildebrand
Herausgeber Herbert Zelzer

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