Urteil
Lange Haftstrafe für Vergewaltigungen nach Pornofilm-Muster

Zum Prozessauftakt gestand er in einer sich Stunden hinziehenden Erklärung drei brutale Übergriffe in Regensburg, bei denen er innerhalb von sechs Wochen im Mai und Juni letzten Jahres drei junge Frauen malträtiert und vergewaltigt hatte. Angeregt durch Sex-Videos mit Vergewaltigungsszenen würde er immer wieder den Drang verspüren, es den Filmszenen gleich zu tun. Trotz dieser brutalen Vorgehensweise kam der vom Gericht hinzu gezogene psychiatrische Sachverständige zu dem Ergebnis, dass beim Angeklagten – der bis dahin strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war – kein Hang hierzu vorliege, sich jedoch ein solcher entwickeln könne.
Sein erstes Opfer, eine 24jährige, fing er in der Augustenstraße ab, zerrte sie unter Schlägen in das Gesicht und in den Bauch in ein Gebüsch. Dort drohte er ihr mit einem Messer, sie umzubringen, wenn sie ihm nicht zu Willen ist und vergewaltigte sie. Anschließend verschwand er mit ihrer Handtasche.
Drei Wochen später lauerte er in der Josef-Strauß-Allee sein zweites Opfer auf. Unter Einsatz von Pfefferspray zwang er die ebenfalls 24jährige, in sein Auto zu steigen, nachdem er ihr vorher die Augen mit einem Klebeband verklebte. Dann fuhren sie in seine Wohnung im Landkreis und er verging sich über eineinhalb Stunden lang mehrmals an ihr. Auch hier setzte er ein Messer ein, um sie gefügig zu machen. Anschließend fuhr er sein Opfer zurück nach Regensburg und setzte es in der Nähe des Papstkreuzes aus.
Sein letztes Opfer begegnete ihm in der Schwalbenneststraße nahe dem Cowboyclub. Auch sie musste Schläge über sich ergehen lassen und wurde mit Pfefferspray gefügig gemacht, ehe auch ihr die Augen zugeklebt wurden. Wie beim zweiten Opfer fuhr er mit ihr in seine Wohnung um sie zu vergewaltigen. Anschließend brachte er sie nach Regensburg zurück. Den Angaben der 27jährigen war es zu verdanken, dass er Angeklagte anderntags in seiner Wohnung festgenommen werden konnte.
Den vierten Vorwurf – der auf den Sommer 2010 zurück geht – hingegen bestritt der Angeklagte und berief sich auf eine Liebesbeziehung mit dem elf Jahre jüngeren Mädchen, das er aus von einem Hemauer Fußballverein her kannte. Alles, was passiert ist, sei einvernehmlich geschehen. Als Motiv für die nunmehrige Darstellung der vermeintlich Geschädigten sah er deren Angst vor den Eltern, denen der große Altersunterschied ein Dorn im Auge gewesen sei. Um dem vermeintlichen Opfer eine Aussage vor Gericht zu ersparen stellte gestern die Jugendkammer diesen Teil der Anklage ein, zumal die zu erwartende Strafe gegenüber der der übrigen Anklagepunkte nicht ins Gewicht fällt.
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