Verhandlung am Montag:
Hat sich eine Krankenpflegerin am Konto eines Altenheimbewohners bedient?

Der Geschädigte hatte leider den Fehler begangen, seine PIN im Nachtschränkchen aufzubewahren, so war es der 28-jährigen Angeklagte ein Leichtes, sich mehrfach am Konto des Seniors zu bedienen. Dass es so gewesen ist, davon geht die Staatsanwaltschaft aus. Die mutmaßliche Diebin soll insgesamt rund 3.300 Euro vom Konto des Geschädigten abgehoben haben. Weiter soll sie versucht haben insgesamt weitere 4.400 Euro abzuheben. Diese Versuche scheiterten aber wohl daran, dass das Tageslimit, mit dem die Karte versehen war, überschritten war.
Letztlich versuchte sich die Angeklagte bei einer Beschuldigtenvernehmung mit einer Vollmacht, die die Unterschrift des Seniors trug, aus der Affäre zu ziehen, schnell war jedoch klar, dass es sich eben nicht um die Unterschrift des Geschädigten gehandelt hat.
Am Montag nun steht die mutmaßliche Diebin wegen Computerbetruges, versuchten Computerbetruges und Urkundenfälschung vor Gericht. So schnell dürfte ihr wohl kein Senior mehr vertrauen.
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