Haftbefehl:
Bundespolizei schnappt Urkundenfälscher

Der Syrer war zusammen mit einem 46-jährigen Landsmann, der als Dolmetscher fungieren sollte, von Aleppo (Syrien) über Istanbul nach Prag geflogen. Von dort wollten die zwei mit der Bahn über Furth im Wald nach Nürnberg fahren, um dort angeblich ein Auto zu kaufen. Bei einer Kontrolle im Zug stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft München II seit November 2011 mit Haftbefehl nach dem 45-Jährigen suchte. Der Mann war wegen Urkundenfälschung verurteilt worden - es stand noch eine Strafe von 3.160 Euro zu Buche, ersatzweise 77 Tage Gefängnis.
Da der Syrer die Geldstrafe begleichen konnte, musste er nicht hinter Gitter. Seinen Ausflug nach Deutschland durfte er trotzdem nicht fortsetzen. Da er ohne erforderliches Visum über die Grenze gekommen war, bekam er erneut eine Strafanzeige, diesmal wegen unerlaubter Einreise. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft musste er zudem eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro hinterlegen. Anschließend schoben die Bundespolizisten den Mann in die Tschechische Republik zurück.
Der mitreisende 46-jährige Landsmann, der sich ordnungsgemäß auswies und auch über ein Schengenvisum verfügte, konnte derweil weiterreisen. Allerdings musste auch er eine Kaution leisten. Er musste 500 Euro bezahlen, da die Staatsanwaltschaft den Verdacht der Beihilfe zur unerlaubten Einreise sah.
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