Die Polizei informiert
Achtung: neue Versicherungskennzeichen ab dem 1. März

Dies betrifft zum Beispiel Mofas, Mopeds, Krankenfahrstühle oder auch leichte Quads.Diese dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren. Sie alle müssen ab dem 1. März Tag mit dem neuen Versicherungskennzeichen für das Jahr 2012 ausgerüstet sein.
Leider stellen Polizeibeamte in jedem Jahr fest, dass der Termin, sei es absichtlich oder versehentlich, nicht wahrgenommen wird. Dem will das Polizeipräsidium vorbeugen. Der versicherungspflichtige Fahrzeugbesitzer handelt sich nicht nur eine Anzeige ein. Es kann im Falle eines Unfalls oder Diebstahls auch zu Problemen bei der Schadensregulierung kommen.
Neue Kennzeichen sind erhältlich bei den Versicherungsagenturen oder deren Außendienstmitarbeitern. Gleichzeitig wird Ihnen dort auch die neue Versicherungsbescheinigung ausgehändigt, die Sie beim Führen Ihres Fahrzeuges mitführen und bei Kontrollen dem Polizeibeamten aushändigen müssen.
Die rechtzeitige Anbringung des gültigen Kennzeichens ist aus polizeilicher Sicht der richtige Weg um sich Ärger und den Griff in den Geldbeutel zu ersparen.
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