Filesharer-Mahnungen:
90 Millionen Porno-Forderung: Das Interview!

Wochenblatt: Die Kanzlei Urmann & Collegen hat mit dieser Auktion von Forderungen aus Filesharing-Rechtsverstößen aus dem „Adult Entertainment Bereich" einen völlig neuen Weg beschritten. Aus welchem Grund wird ausgerechnet jetzt ein Forderungsvolumen von 90 Millionen Euro (laut Eigenangabe) versteigert?
Thomas Urmann: Alle Forderungen wurden bereits mindestens zwei Mal angemahnt. Einige Verletzer wurden sogar drei- oder mehrfach angeschrieben. Die Versteigerung der Forderungen bewegt sich vollumfänglich im rechtlichen Rahmen. Die gerichtlichen Beschlüsse sind gemäß Urheberrechtsgesetz aufgrund des unerlaubten Herunterladens geschützter Werke der von uns vertretenen Mandanten erfolgt.
Wochenblatt: Kritisiert wurde in dem Zusammenhang, dass die Staatsanwaltschaften an Ihre Kanzlei bzw. generell an jene, die Forderungen aus dem Urheberrecht haben, Daten weiter geben, die aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren stammen. Wird der Datenschutz hier nicht mit Füßen getreten, wenn solche Informationen an Dritte weiter versteigert werden?
Urmann: In der Versteigerung befinden sich nur Forderungen und damit verbunden Daten aus den Jahren 2010 und 2011. Auf Datenschutz und Datensicherheit wird größten Wert gelegt. Dazu wurde zum Beispiel ein besonders geschützter „Datenraum“ gebucht, in dem alle einsehbaren Daten anonymisiert sind. Die Daten werden durch ein seriöses Softwarehaus erfasst.
Wem gehören die Erlöse aus der Versteigerung? Fliesen diese an die Anbieter von „Adult Entertainment"-Material?
Urmann: U+C tritt lediglich als Vermittler der Forderungen auf. Die Erlöse stehen selbstverständlich unseren Mandanten zu.
Sehen Sie nicht generell einen Unterschied zwischen einem Lied, das herunter geladen wird, und z.B. einem Pornofilm, der ja durch das Ansprechen von niederen Trieben als „Ware" in gewisser Weise Wirkungsweisen entfaltet, wie sie illegale Drogen haben können (Stichwort Internet-Sexsucht)?
Nein. Juristisch ist beides ein unerlaubtes Herunterladen eines geschützten Werkes, dessen Rechte ein von uns vertretener Mandant besitzt.
Immer wieder kommt es auch zu falschen Zuordnungen von IP-Adressen bzw. dem Besitzer eines Computers. Wer gewährleistet, dass das Forderungspaket und die Daten, die an dritte versteigert werden, nicht auch einen erheblichen Anteil an Personendaten beinhalten, die schlicht falsche Verdächtigungen beinhalten?
Die Datenermittlungen für die Abmahnungen werden von einem darauf spezialisierten, seriösen Unternehmen vorgenommen. Die Vorgehensweise der Ermittlungen und die technischen Grundlagen sind den zuständigen Landgerichten bekannt. In begründeten Fällen haben unsere Anwälte nach Einwand des Verletzers die Forderung nochmals eingehend geprüft. Sollte der Einwand berechtigt gewesen sein, so ist diese Forderung auch nicht Bestandteil der aktuellen Auktion.
Vielen Dank.
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