07.01.2011 Passau
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Mieser Spaß: 18-Jähriger hantierte mit Sprengstoff

Telefonzelle in die Luft gejagt!

böller
Foto: iw
Die Anwohner der Vornholzstraße in Passau kamen mit dem Schrecken davon: Ein 18-Jähriger hantierte mit illegalen Feuerwerkskörpern und sprengte dabei eine Telefonzelle!

 

Gegen 20.20 Uhr am Dienstag kam es zur einer Explosion in der Telefonzelle Vogelweiderstraße, Ecke Vornholzstraße. Die Wucht der Detonation zerstörte nahezu die gesamte Telefonzelle; ein Teil des Telefonkastens flog durch die Scheibe und blieb am Bürgersteig liegen. Verletzt wurde glücklicherweise niemand, die Schadenshöhe wird auf mehrere tausend Euro geschätzt. 
 
Zeugen konnten beobachten, wie sich vor der Explosion zwei männliche Personen in der Nähe der Telefonzelle aufhielten. Eine sofort eingeleitete Fahndung durch Beamte des Polizeipräsidiums Niederbayern führte zur Festnahme eines 18-jährigen Schülers aus dem Landkreis Passau, der gerade zu seinem in der Nähe abgestellten Pkw zurückkehrte. Von der zweiten Person fehlte bis dahin jegliche Spur. 
 
Im Rucksack des Deutschen fanden die Polizisten ein Kilo einer frei verkäuflichen Chemikalie, die sich als Zutat zur Herstellung von Explosionsstoffen eignet, eine Anzündlitze, ein Metallrohr und einen frei verkäuflichen Silvesterböller. 
 
Die weiteren Ermittlungen übernahmen die Sprengstoffexperten des Bayerischen Landeskriminalamtes. In der Vernehmung legte der Schüler ein Geständnis ab und gab zu, einen illegalen Silvesterkracher aus Tschechien spaßeshalber verwendet zu haben. 
Das Amtsgericht Passau erließ einen Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnung, wo unter anderem weitere illegale pyrotechnische Gegenstände sichergestellt werden konnten.  
 
Im Geständnis gab der Passauer die Personalien seines Begleiters preis und entlastete ihn zugleich. Die im Anschluss durchgeführte Vernehmung des 17-jährigen Auszubildenden bestätigte, dass er „nur“ dabei war und mit der Sache nichts zu tun haben wollte. 
 
Der 18-jährige Tatverdächtige ist seit Mittwoch Nachmittag wieder auf freiem Fuß; die Ermittlungen dauern noch an. Er muss sich nun einem Verfahren wegen eines Verbrechens der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und weiteren Delikten nach dem Sprengstoffgesetz stellen. 



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