02.02.2012 Tübingen
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Wegen Mordes verurteilt

Geisterfahrer (35) muss wohl für immer hinter Gitter

Geisterfahrer
Foto: wo
Das Landgericht Tübingen hat einen 35-jährigen Geisterfahrer zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt.

Laut Spiegel online hat das Landgericht Tübingen einen 35-Jährigen wegen einer Geisterfahrt, bei der ein 43-jähriger Familienvater ums Leben kam, zu 12 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt.

 

Gutachter hätten Zweifel geäußert, dass der psychisch kranke Mann jemals wieder in Freiheit leben könne, ohne für die Allgemeinheit eine Gefahr darzustellen. Im Frühjahr 2011 war der 35-Jährige in falscher Richtung auf der Schnellstraße von Reutlingen nach Stuttgart gerast. Dabei stieß er mit dem Auto einer Familie zusammen. Der Familienvater starb. Dessen Frau sowie die damals elfjährige Tochter überlebten schwerstverletzt.

 

Die Staatsanwaltschaft ging laut Spiegel online davon aus, dass sich der Angeklagte selbst töten wollte. Er sei absichtlich auf die falsche Fahrbahn gerast und habe sein Auto frontal in das entgegenkommende Auto gelenkt. 

 

Bereits 2002 war der Geisterfahrer wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.



Autor: wo/kp
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