So sehen kontaktlose Kameraden aus
Zwei Neonazis - Ein Kontaktverbot - (fast) Null Chance für den Rechtsstaat

Als am Samstag, 14. Januar, die Neonazis durch die Straßen von Mühldorf zogen, waren zwei dabei, die eigentlich keinen Kontakt haben dürften: Martin Wiese und Karl-Heinz Statzberger. Beide waren 2003 am geplanten Bombenanschlag auf das Jüdische Zentrum in München beteiligt. Wiese wurde als Rädelsführer zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Bei seiner Entlassung 2010 verhängte das Gericht ein fünfjähriges Kontaktverbot zu anderen Neonazis – darunter auch Karl-Heinz Statzberger. Doch das scheint Kamerad Wiese kaum zu beeindrucken, wie unter anderem unser Foto vom Nazi-Aufmarsch in Mühldorf zeigt.
So ein Kontaktverbot sei natürlich auch der Polizei vor Ort bekannt. In Mühldorf habe man geprüft, ob ein Verstoß dagegen stattgefunden habe. Die entsprechenden Informationen seien an das zuständige Gericht (Anm. d. Red.: in Wieses Fall ist dies das Landgericht in Landshut) weitergegeben worden, erklärt Erster Kriminalhauptkommissar Franz Schöttl, der im Bereich Oberbayern Süd für das Sachgebiet Kriminalitätsbekämpfung zuständig ist und damit auch für den polizeilichen Staatsschutz. Das Gericht müsse daraufhin prüfen, ob die Staatsanwaltschaft tätig werde, so Schöttl, der jedoch zugleich einräumt, dass der Nachweis einer Verletzung des Kontaktverbotes schwierig zu führen sei.
Staatsanwaltschaft Hof ermittelt aktuell
Ein weiteres Indiz dafür, dass es der 1976 in Anklam (Mecklenburg-Vorpommern) geborene Wiese nicht so genau mit der Weisung des Gerichts nimmt, ist die Tatsache, dass aktuell die Staatsanwaltschaft Hof gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Kontaktverbot ermittelt. Die Entscheidung, ob es zur Anklage kommt, steht unmittelbar bevor. Sollte es gelingen, den entsprechenden Nachweis zu erbringen, so droht dem Neonazi ein weiteres Jahr im Knast oder eine Geldstrafe.
Staatsanwaltschaft Würzburg hat Anklage erhoben
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat bereits Anklage gegen Martin Wiese erhoben. Wegen Volksverhetzung, Bedrohung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen soll der vorbestrafte Neonazi demnächst in Gemünden vor Gericht gestellt werden. Hintergrund ist unter anderem eine Kundgebung im Sommer 2011, bei der Wiese Journalisten wie folgt gedroht haben soll: „Wir werden eines Tages kommen, euch aus euren Löchern holen, euch vor einen Volksgerichtshof stellen und euch wegen Deutschlands Hochverrat verurteilen zum Tode.” Außerdem soll der 35-Jährige auf dem so genannten Nationalen Frankentag im Landkreis Main-Spessart ein T-Shirt mit dem Aufdruck „Seine Idee – unser Weg” und der Signatur „Adolf Hitler” getragen haben. Wann es zur Verhandlung kommt, ist noch nicht bekannt.
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24.01.2012 11:35
| von:
Lilie01
Unglaublich
dass dieser Herr noch immer auf freiem Fuß ist! Letzte Woche war beim ehem. Bayerisches Oberstes Landesgericht (OLG ist es nun glaube ich) eine Anhörung Wieses ob seine Bewährungsauflagen eingehalten wurden. Bin mal gespannt wie das Gericht entscheidet...
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