07.12.2011 Landshut
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Verheerender Unfall im Drogenrausch

Zugedröhnt ein junges Leben ausgelöscht

Angeklagter aus Adlkofen
Foto: ws
Weil er „mit Drogen zugedröhnt” war, wie es Vorsitzender Richter Eugen Larasser von der 5. Strafkammer des Landshuter Landgerichts formulierte, löschte ein 39-jährige Innenausbauer aus Adlkofen ein junges, hoffnungsvolles Menschenleben bei einem Unfall auf der A 92 bei Freising aus.

Wegen fahrlässiger Tötung verhängte das Gericht eine zweieinhalbjährige Freiheitsstrafe und ordnete zugleich seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, so dass er den Großteil der Strafe auf Therapie verbringen wird.
Auf der Heimfahrt von München befanden sich ein 17-jährige Gymnasiast aus Mainburg, der so gerne Pilot werden wollte, mit seinem Kleinkraftrad auf der A 92 am 8. Oktober 2010, auf dem auch seine Freundin, eine 17-jährige Frisörin-Azubi aus Freising saß. Gegen 21.15 Uhr auf der Höhe von Freising passierte es: Der vom führerscheinlosen Täter gesteuerte Kleintransporter fuhr mit einer Geschwindigkeit von etwa 120 Stundenkilometer ungebremst auf das sich auf der rechten Fahrspur befindliche Motorrad auf.
Der Gymnasiast und seine Freundin rutschten über den Standstreifen, wobei der l7-Jährige schließlich gegen eine Leitplanke prallte. Dabei zog er sich so schwere Verletzungen zu, dass er eine Stunde später im Krankenhaus verstarb. Seine Freundin kam zwar mit Prellungen, Schürfwunden und Hämatomen davon, befindet sich aber seit dem Unfall aufgrund posttraumatischer Belastungsstörungen in psychotherapeutischer Behandlung.

Der Unfallverursacher, der keinerlei Bremsreaktion eingeleitet hatte, setzte die Fahrt noch 300 Meter weit fort, ehe er den Kleintransporter zum Stehen brachte. Die ihm später entnommene Blutprobe brachte es an den Tag: Er stand unter erheblichem Drogeneinfluss, hatte vor allem Amphetamin, Methamphetamin und Cannabis intus, als er sich auf die Heimfahrt vom Ammersee, wo er beruflich unterwegs war,  gemacht hatte. Einen Führerschein besaß er bereits seit einer Verurteilung im Jahr 1996 wegen Drogendelikten nicht mehr. Außerdem wurde an seinem Fahrzeug ein Defekt am rechten Scheinwerfer festgestellt.
Beim  Amtsgericht Freising handelte sich der Innenausbauer wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren ein. Dagegen legte er Berufung ein, die auf das Strafmaß beschränkt war. Das Ziel sei, so sein  Verteidiger Karl-Heinz Seidl, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, um aus der Haft heraus freiwillig in eine Therapie wechseln zu können. Eine Zwangs-Unterbringung gehe bei seinem Mandanten ins Leere, er habe nämlich bei früheren Aufenthalten ins Bezirkskliniken schlechte Erfahrungen gemacht. Mit der Strafmaßbeschränkung hatte der Angeklagte auch den ihm vorgeworfenen Drogenkonsum eingeräumt.
Vor der 5. Strafkammer des Landgerichts blieb er aber bei seiner Version, dass das Rücklicht des Kleinkraftrades nicht gebrannt habe. Diese Behauptung wurde aber von einem Sachverständigen-Gutachten widerlegt.
Landgerichtsarzt Dr. Hubert Näger hielt in seinem psychiatrischen Gutachten die Unterbringung des 39-Jährigen in einer Entziehungsanstalt für unerlässlich. Seine Drogenkarriere (mit entsprechenden Verurteilungen wegen Handeltreibens) reiche bis ins Jahr 1996 zurück, bisherige Therapien seien erfolglos gewesen.

Dennoch blieb Verteidiger Seidl bei seinem Antrag, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu verhängen und von der Anordnung einer Unterbringung abzusehen: „Mein Mandant will in einer freiwilligen Therapie an seiner Persönlichkeit arbeiten.” An die als Nebenkläger auftretenden Eltern des getöteten Gymnasiasten gewandt, erklärte der Anwalt, er verstehe, dass sie von Hass und Rachegedanken erfüllt seien: „Aber er will für seine Schuld gerade stehen, seine Strafe verbüßen. Doch ihr Kind kann er nicht mehr lebendig machen.”
Die Kammer verwarf, wie von Staatsanwältin Anneliese Spierer und Nebenkläger-Anwalt Christian Bärnreuther beantragt, die Berufung des Innenausbauers und ordnete zusätzlich seine Unterbringung sowie – eher symbolisch – eine Führerscheinsperre von noch dreieinhalb Jahren an. Wenn der 39-Jährige nicht von seinem Drogenkonsum loskomme, seien von ihm weitere Straftaten zu erwarten. Und diese Gefahr sei groß, nachdem der Innenausbauer nachweislich auch nach dem Unfall noch Drogen konsumiert habe. Ein Mitverschulden des Opfers am Unfall schloss die Kammer rigoros aus; denn: „Der Angeklagte war so zugedröhnt, dass er das Schlusslicht nicht gesehen hat.”



Autor: ws

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