01.02.2012 Landshut
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Knapp zu wenig Unterschriften und noch ein Problem

Westtangente: Wackelt der Bürgerentscheid?

Unterschriften-Übergabe im Rathaus
Foto: Schmid
In der letzten Woche übergaben die Gegner einer Westtangente die Unterschriften für einen Bürgerentscheid an Oberbürgermeister Hans Rampf. Was sie da noch nicht wussten: Es sind zu viele ungültige dabei. Doch das ist nicht das einzige Problem.

Man war sich so sicher seitens der Bürgerinitiative gegen die Westtangente. Am Montag vor einer Woche hatte eine Abordnung der Trassen-Gegner Oberbürgermeister Hans Rampf 3.356 Unterschriften überreicht (das Wochenblatt berichtete). Das hätte für ein Bürgerbegehren und damit für einen Antrag auf einen Bürgerentscheid in Sachen Westtangente eigentlich locker gereicht. Um die notwendigen 6 Prozent aller Wahlberechtigten zu erreichen, hätte man eigentlich nur rund 2.985 Unterschriften sammeln müssen. Am gestrigen Dienstag kam dann die böse Überraschung aus dem Rathaus: Es gibt so viele ungültige Stimmen, dass die notwendige Zahl nicht erreicht wurde.

 
„Damit hatten wir nicht gerechnet“, so Thomas Zetterer, einer der Sprecher der BI. „Mich überrascht das. Wir hatten gedacht, dass wir mit der hohen Anzahl an Stimmen auf der sicheren Seite sind.“
Falsch gedacht. Eine Überprüfung der Unterschriften durch die Verwaltung hatte ergeben, dass viele Stimmen ungültig sind, etwa weil sie doppelt abgegeben wurden. Nach Abzug dieser ungültigen Stimmen blieb dann nicht mehr genug übrig, um einen Bürgerentscheid in Sachen West-Tangente herbeizuführen.
 
In einer Pressemitteilung des Rathauses heißt es: „Am Montag, 23. Januar, wurden im Rathaus 3.356 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen die Westanbindung von den Initiatoren an Oberbürgermeister Hans Rampf übergeben. Die vorgelegten Unterschriftslisten sind mittlerweile überprüft worden. Hierbei müssten mindestens 6 Prozent der Gemeindebürger unterschrieben haben. „Das sind in Landshut zum maßgeblichen Zeitpunkt 2.985 Personen.“ Gültig seien aber nur die Unterschriften von 2.967 Personen, ungültig 389. „Das erforderliche Quorum wird derzeit nicht erreicht“, so die Verwaltung.
 
Daneben müsse auch die Bestimmtheit der Fragestellung des Bürgerbegehrens gegeben sein. „Oberbürgermeister Hans Rampf und einige Mitglieder des Stadtrates haben bereits Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geäußert“, heißt es weiter in dem Schreiben der Stadt. Problematisch sei insbesondere, dass zwei Sachverhalte hier miteinander verbunden würden, wie schon die Bezeichnung der Bürgerinitiative „Pro Lebensraum Landshut – contra Westtangente“ verdeutliche. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zum sogenannten „Koppelungsverbot“ werde der Stadtrat am Freitag, 17. Februar, darüber zu befinden haben, ob die Verknüpfung der zwei Fragen „Sind Sie für die Erhaltung des Naherholungsgebietes Isarauen westlich von Landshut und gegen den Bau einer Westanbindung?“ zulässig ist.
 
„Hier kommt es entscheidend darauf an, ob zwischen den Fragen 1 und 2 des Bürgerbegehrens ein sachlicher Zusammenhang besteht. Das beurteilt sich vornehmlich danach, ob die Fragen inhaltlich eng zusammenhängen und sie einer gleichmäßigen Beurteilung dahingehend zugänglich sind, dass eine Bejahung oder Verneinung einer Frage auch die Bejahung oder Verneinung der übrigen Fragen bedingt.“
 
Theoretisch, so Oberbürgermeister Hans Rampf, wäre es ja auch denkbar, „dass man zwar für die Erhaltung des Naherholungsgebietes ist, aber dennoch den Bau einer Westanbindung bejaht.“
Für die BI, die davon ausgeht, auch die fehlenden 18 Stimmen locker zu sammeln, ist allerdings auch diese Fragestellung gerechtfertigt. „Man kann ja die Variante 7 nicht bauen, ohne die Isarauen zu zerstören“, so Zetterer.“ Außerdem habe man die Fragestellung bereits von einem Fachanwalt prüfen lassen.


Autor: Alexander Schmid

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