Bürgerbegehren gegen Westtangente ist nun möglich
BI reicht fehlende Unterschriften nach

Somit dürften – vorbehaltlich der Prüfung durch die Stadtverwaltung – die noch fehlenden 18 Unterschriften ergänzt und das Quorum von 6 Prozent der Wahlberechtigten Landshuts erreicht sein. Bezüglich der Bedenken über die Zulässigkeit der Fragestellung seitens des Oberbürgermeisters und einiger Stadträte gibt es einige Stellungnahmen.
Dr. Ulrich Kaltenegger, Rechtsanwalt in Landshut, der von der Bürgerinitiative mit der Überprüfung der Rechtsansicht des Herrn Oberbürgermeisters beauftragt wurde, kommentiert die Bedenken so: „Die Frage nach dem so genannten ,Koppelungsverbot' stellt sich nur dann, wenn ,zwei thematisch verschiedene Verfahrensgegenstände' miteinander in einem Bürgerbegehren gekoppelt werden. Beim Bürgerbegehren der Bürgerinitiative ,Pro Lebensraum Landshut – Contra Westtangente' fehlt es bereits an zwei thematisch verschiedenen Verfahrensgegenständen."
Es gehe, wie auch aus der Begründung ersichtlich sei, ausschließlich um den Bau einer Straße (Westanbindung). Sonstige Projekte stünden nicht zur Debatte. Die in der Fragestellung erwähnte ,Erhaltung des Naherholungsgebietes Isarauen' sei kein eigenständiges Vorhaben und auch kein eigener Verfahrensgegenstand.
Ausweislich der Begründung würden mit dem Bürgerbegehren keinerlei Maßnahmen zur Erhaltung des Naherholungsgebietes Isarauen gefordert, die über dessen Verschonung vor einem Bau der Westanbindung hinausgehen. Das Bürgerbegehren sei daher im Sinne des Art. 18 a Abs. 4 GO inhaltlich zulässig.
Und die Sprecher der Bürgerinitiative sind sich einig: Die Befürworter der Westanbindung - dabei geht es im Wesentlichen um die vom Stadtrat beschlossene Variante 7 – haben schlichtweg Angst, dass durch eine demokratische Abstimmung der Landshuter Bevölkerung ihr Votum für den Bau aufgehoben wird.
Dabei stehe der Oberbürgermeister Hans Rampf mit seinen Worten „das letzte Wort hat der Bürger“, in der Pflicht, genau das zu ermöglichen. Sein theoretisches Gedankenspiel - eine Westanbindung ohne wesentliche Beeinträchtigung des Naherholungsgebietes in den Isarauen – scheitere schon an den Fakten (der Beschlussfassung des Stadtrates für die Variante 7 und deren Trassenführung) und solle nicht zu naiven und in die Irre führenden Diskussionsbeiträgen führen.
Der Bau der Westanbindung beeinträchtige unmittelbar das Naherholungsgebiet Isarau, so die BI-Sprecher. Ein direkterer Zusammenhang sei wohl kaum möglich. Deswegen bestehe auch seitens der Bürgerinitiative kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Fragestellung.
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04.02.2012 14:17
| von:
Gisela
Pro Lebensraum - contra Westtangente?
Hallo,
wer ist nicht für Lebensraum? Dies sollte allerdings auch für die Anlieger der Luitpold-, Gabelsberger- und Wittstraße gelten und nur für die im äußeren Westen. Der Bürgerinitiatve geht nicht um die Natur, denn die fahren sehr viel und häufig durch die Gegend um im Auwald sieht die selten. Hier geht es nur im Lärmbelästigung der Bewohner im aller äußersten Westen. Antworten
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