23.01.2012
Landshut / Flughafen
Hilfsprojektleiter kommt mit moderater Freiheitsstrafe davon
Viereinhalb Jahre Knast für Haiti-Kinderschänder

Foto: ws
In erster Linie dem Umstand, dass das haitianische Missbrauchsopfer Flavio (13) bei seiner früheren Vernehmung vor der Jugendkammer beim Landgericht Landshut seine früheren Anschuldigungen relativierte, hat es der Berliner Ingenieur und Hilfsprojektleiter Hans B. zu verdanken, dass er wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes mit einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren davon kommt.
Die in der Anklage noch aufgeworfenen Vorwürfe der Vergewaltigung und des schweren Menschenhandels ließen sich nicht mehr nachweisen.
Die Anklage hatte dem Berliner Ingenieur - wie mehrfach berichtet - vorgeworfen, als Projektleiter des Berliner Hilfsvereins „Promote Afrika e.V.” in Haiti und in der Dominikanischen Republik im Jahr 2010 mehrere Buben im Alter von zwölf bis 13 Jahren missbraucht und sie an Pädophile vermittelt zu haben. Im Februar 2011 sollte er laut Anklage versucht haben, den 12-jährigen Straßenjungen Flavio mit falschen Papieren zum Zweck der sexuellen Ausbeutung im Februar 2011 nach Deutschland zu verschleppen.
Dabei wurden er und sein Helfer, der brasilianische Fußballer Francesco de L. (27) - inzwischen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt - am Münchner Flughafen festgenommen. Bei Hans B. wurden auf bei ihm beschlagnahmten Speicherkarten zahlreiche jugendpornografische Fotos gefunden.
Vor der als Jugendschutzgericht tagenden Jugendkammer hatte der 58-Jährige, der sich an den einzelnen Verhandlungstagen mit einer Vermummung vor den Kameras schützte, zunächst zu den Vorwürfen geschwiegen. Erst nach der Aussage des inzwischen 14-jährigen Flavio, der bei einer Pflegefamilie im Allgäu untergebracht ist und inzwischen die deutsche Sprache fast perfekt beherrscht, hatte er sich zu einem Geständnis durchgerungen.
Er räumte die von dem Buben geschilderten vier Fälle - einer davon in einem angeblichen Kinderheim und drei in Stundenhotels - ein, bei denen er am Glied des Buben herummanipuliert und den Oralverkehr durchgeführt hatte. „Ich habe mich in ihn verliebt und hatte meine Gefühle nicht im Griff”, gestand der Ingenieur. Diese Fälle hatte zuvor auch der 14-Jährige in seiner nicht öffentlichen Vernehmung geschildert und polizeiliche Aussagen, nach denen er zum Analverkehr vergewaltigt worden sei, zurückgenommen.
„Er hat auf insistierene Nachfragen von mir sogar gemault, dass ich ihm nicht richtig zuhöre”, so Vorsitzender Richter Theo Ziegler in der späteren Urteilsbegründung. Ebenso habe man den Aussagen des Buben entnehmen können, dass er keinesfalls nach Deutschland verschleppt worden sei, er sei mitgeflogen, weil er sich in Deutschland eine bessere Zukunft versprochen habe.
Für Staatsanwalt Markus Nikol gab es keine Zweifel, dass das angebliche Hilfsprojekt und das im Grenzort Belladere eröffnete Kinderheim dem pädophilen Angeklagten in erster Linie dazu gedient habe, Kontakte zu Straßenjungen herzustellen und mit seinem vermeintlichen sozialen Engagement seine tatsächlichen Absichten zu verschleiern: „Der Hilfsverein war ein Alibi für ihn, um seine Neigungen ausleben zu können.” Für die eingeräumten vier Fälle des scheren sexuellen Missbrauchs von Kindern, den Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften, die versuchte Einschleusung des Buben und das Verschaffen von falschen Ausweispapieren beantragte er eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten.
Verteidiger Christioph Spilger rügte die „Vorverurteilung” seines Mandanten durch die Presse. Er sei pädophil veranlagt und habe die von Flavio bekundeten vier Missbrauchsfälle eingeräumt. Dafür, nicht für mehr und nicht für weniger, sei er zu verurteilen, schon gar nicht, wie man ihm im Prozessvorfeld vorgeworfen habe, dafür, dass er einen Pädophilenring mit „Frischfleisch” versorgt habe. Der Verteidiger hielt ein Strafmaß von unter fünf Jahren für schuldangemessen.
Hans B. beharrte in seinem Schlusswort darauf, dass der Berliner Hilfsverein nichts mit seinem Engagement für haitianische Straßenkinder zu tun gehabt habe. Der Hilfsverein habe sich hauptsächlich kulturell in Afrika engagiert, er habe auf einer Urlaubsreise die Not und das Elend der Straßenkinder gesehen und sich spontan zu einem privaten Hilfsprojekt mit dem Kinderheim entschlossen. Die Sache mit Flavio sei ein „Unfall” und keinesfalls geplant gewesen. Die Vergewaltigungs- und Verschleppungsvorwürfe seien geradezu absurd.
Auch die Jugendkammer ging in ihrem Urteil von vier Missbrauchsfällen - wie von Flavio geschildert und vom Angeklagten eingeräumt - aus. „Weitere Vorwürfe, vor allem die der Vergewaltigung haben sich nicht bestätigt, an der Aussage von Flavio gibt es nichts zu deuteln”, so Vorsitzender Richter Ziegler in der Begründung. Auch der Vorwurf des schweren Menschenraubes zur sexuellen Ausbeutung sei vom Tisch: „Das Verhältnis von Flavio zum Angeklagten war ambivalent, er hat sich wohl in Deutschland ein besseres Leben versprochen und deshalb auch die sexuellen Übergriffe über sich ergehen lassen.”
Zu Lasten des Angeklagten gingen die einschlägigen Vorstrafen: Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hatte er bereits rund fünf Jahre hinter Gittern verbracht. Deshalb hatte das Gericht auch die Frage der Sicherungsverwahrung zu prüfen. „Dafür fehlten die nach den jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs geforderten Kriterien wie schwerste Sexualstraftaten oder ein hohes Rückfallrisiko”, so Ziegler. Hans B. hatte in seinem Schlusswort bekundet, sich während seiner Haft in eine Sexualtherapie begeben zu wollen.
Autor: ws
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