26.01.2012
Landshut
Nach den Schüssen in Dachau und Landshut
Mehr bewaffnete Sicherheitsleute im Gericht

Foto: ws
Nach den tödlichen Schüssen in den Gerichten in Dachau und Landshut wird es bald wohl mehr bewaffnetes Sicherheitspersonal in den Gerichten geben. Das kündigte Justizministerin Beate Merk bei ihrem Besuch in Landshut an – und gab den Startschuss für die elektronische Fußfessel.
Eigentlich sollte es ein „ganz normaler Besuch” bei der Landshuter Justiz werden: Doch angesichts der Dachauer Ereignisse fokussierten sich die Gespräche der Ministerin mit Richtern, Staatsanwälten und Personal insbesondere auf Sicherheitsfragen in Justizgebäuden. Im Rahmen eines Pressegesprächs versprach die Ministerin, das alles unternommen werde, „um soviel Sicherheit wie möglich zu gewährleisten.” Zugleich gab sie den „Startschuss” für die bayernweite Einführung der „elektronischen Fußfessel”.
Nach den Ereignissen in Dachau sei die Landshuter Justiz ein „guter Termin” für das Thema Sicherheit, so Ministerin Beate Merk und erinnerte an die schreckliche Tragödie vor knapp drei Jahren am Landgericht, wo im Rahmen eines Erbschaftsstreits ein Dingolfinger Koch (60) seine Straubinger Schwägerin (48) erschoss, weitere Personen verletzte und sich dann selbst richtete (Foto: Polizisten stürmen das Landshuter Gericht).
In erster Linie, so führte sie weiter aus, sei die Sicherheit Aufgabe des jeweiligen Gerichts vor Ort: Dort müssten die Konzepte entwickelt und die Entscheidungen getroffen werden. Bereits seit der Schießerei in Landshut habe sich viel getan: Bayernweit seien 3,6 Millionen Euro in die Sicherheit investiert worden, u.a. stünden für alle Gerichte Metalldetektoren – mobil oder Handetektoren – zur Verfügung. „Aber längst ist nicht alles das erreicht, was ich mir vorgenommen habe”, räumte die Ministerin ein.
Lücken gebe es vor allem noch beim Personal, insbesondere bei den Wachtmeistern. Deren Aus- und Fortbildung werde inzwischen neu strukturiert. Die Aufgaben der Wachtmeister hätten sich gewandelt. Früher seien sie als Vorführdienst und im Gerichtssaal präsent gewesen, inzwischen stehe bei ihnen die Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben im Vordergrund, hätten vor allem auch Aufgaben wie Deeskalation.
Ein Anliegen war es der Ministerin, mit Missverständnissen aufzuräumen: Bis zum Attentat in Dachau habe man in erster Linie das Konzept verfolgt, die Gerichte für die Bevölkerung offen zu halten. Meist nur an großen Gerichten, wo Verfahren wegen Schwerkriminalität gelaufen seien, habe es permanente Kontrollen gegeben. Dieses Konzept sei im Großen und Ganzen im Einvernehmen mit den Präsidenten und Direktoren der Gerichte praktiziert worden.
„Nach Dachau müssen wir an dem Konsens weiterarbeiten, ihn weiterentwickeln”, so die Ministerin. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass offenbar immer mehr Menschen mit Waffen unterwegs seien und damit auch zum Gericht gehen. „Deshalb müssen wir durch entsprechende Maßnahmen so viel Sicherheit wie möglich gewährleisten.” Merk nannte in diesem Zusammenhang Eingangskontrollen mit Durchsuchungen, Metalldetektoren usw. Allerdings, die letzte Sicherheit werde es nie geben, „aber was zu bewerkstelligen ist, wollen wir erreichen.”
Sie werde vor allem für zusätzliches Personal, für mehr Wachtmeister kämpfen, so Merk. Ein Teil von ihnen, der an den Eingängen eingesetzt werde, müsse auch mit Waffen ausgerüstet werden. Was die neuen Stellen angehe, erwarte sie einen heftigen Kampf bei den Haushaltsberatungen: „Aber es müssen nicht lauter Beamtenstellen geschaffen werden, es können auch private Sicherheitskräfte eingesetzt werden.”
Im Anschluss an ihre Gespräche mit Richtern, Staatsanwälten und Personal gab die Ministerin bei einem Telefonat mit ihrem hessischen Amtskollegen Jörg-Uwe Hahn den „Startschuss” für die endgültige Einführung der „elektronischen Fußfessel”. Sie soll in Zukunft bei der Überwachung von entlassenen Gewalt- und Sexualtätern, die unter Führungsaufsicht stehen.
Bei dem Gerät handelt es sich im wesentlichen um einen GPS-Sender mit eingebauten Alarmfunktionen, der die Positionsdaten an die zentrale Überwachungsstelle in Bad Vilbel übermittelt. Im Rahmen der Führungsaufsicht werden Gebots- und Verbotszonen festgelegt, also Bereiche, in denen sich der Ex-Häftling aufhalten muss bzw. die er nicht betreten darf.
– ws –
Autor: ws
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