16.01.2012
Landshut, Moosburg
Harakiri-Fahrt ins Landshuter Klinikum
„Immer noch schneller als die Rettungskräfte“

Foto: TÜV Südbayern
Nach Beinahe-Horrorcrash: Rentner (82) kämpft um seinen Führerschein.
Weil er seine Frau schnell ins Landshuter Klinikum bringen wollte, verursachte der 82-jährige Rentner Stephan H. aus Moosburg mitten in der Drei-Helmen-Stadt einen Beinahe-Horrorunfall. Vorerst erfolgreich kämpfte er vor dem Landshuter Amtsgericht jetzt darum, seinen Führerschein nicht endgültig abgeben zu müssen.
Mit seiner wegen eines hohen Blutzuckerwertes in lebensbedrohlichem Zustand befindlichen Ehefrau auf dem Beifahrersitz machte sich der Rentner am 18. Mai vergangenen Jahres von Moosburg aus auf den Weg ins Klinikum. „Da bin ich doch immer noch schneller als die Rettungskräfte”, wehrte er den Vorhalt von Strafrichter Markus Metzler ab, er hätte doch den Notarzt verständigen können.
Auf der Luitpoldstraße in Landshut passierte es dann: Da es dem 82-Jährigen wegen des starken Verkehrs offenbar zu langsam voran ging, überfuhr er die durchgezogene doppelte Fahrbahntrennungslinie, landete zunächst auf der Gegenfahrbahn, um sich dann auf die Linksabbiegespur zum Klinikum einzuordnen.
Ein Horror-Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr wurde nur vermieden, weil ein Altfraunhofener Pkw-Lenker noch abbremsen konnte. Auf sein Fahrzeug fuhr dann allerdings eine Landshuterin mit ihrem Wagen auf. An den beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von rund 2.500 Euro. Obwohl der Rentner den Unfall bemerkt haben musste, setzte er seine Fahrt fort.
Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht landete er auf der Anklagebank beim Amtstgericht beziehungsweise stand die meiste Zeit am Richtertisch. Denn mit seinem Gehör sei es nicht mehr zum Besten gestellt, musste er auf Fragen der Prozessbeteiligten einräumen. „Aber am Lenkrad habe ich keine Probleme, da bin ich noch fit”, wehrte er Fragen ab, ob er nicht daran denke, seinen Schein abzufliefern.
Allerdings setze er sich nur noch ans Steuer, um zum Einkaufen zu fahren oder seine Frau zum Arzt zu bringen: „Rund 3000 Kilometer kommen da im Jahr zusammen, in den letzten 20 Jahren ist nichts passiert.”
Staatsanwältin Sabine Klemt hielt dem 82-Jährigen zugute, dass es sich um keinen klassischen Fall von Rowdytum, sondern um eine Ausnahmesituation gehandelt habe und beantragte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Euro (2.100 Euro) sowie ein Fahrverbot von zwei Monaten. Verteidiger Dr. Klaus Hüller sah einen Putativnotstand (= eingebildete Notstandslage) gegeben und hielt eine Einstellung des Verfahrens für sachgerecht. Für den Fall einer Verurteilung beantragte er eine Geldstrafe ohne Führerscheinmaßnahme.
Unser Foto zeigt einen Senior beim Sicherheitscheck durch TÜV-Mitarbeiter.
Strafrichter Metzler verhängte eine Geldstrafe von 2.100 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. Strafmildernd habe sich die Ausnahmesituation, in der sich der Rentner befunden habe, ausgewirkt. Pluspunkte habe der 82-Jährige auch damit gesammelt, dass er gegenüber der Versicherung inzwischen die Schuld für den Auffahrunfall auf der Gegenfahrbahn auf sich genommen habe und die Beteiligten damit keine finanziellen Nachteile hätten.
Ob der Rentner nach Ablauf des Fahrverbots seinen Schein problemlos zurück bekommt (oder, wie im Bild oben, eine Nachschulung absolvieren muss, Foto: TÜV Sübayern), diese Entscheidung dürfte letztlich bei der Verkehrsbehörde am Landratsamt Freising liegen.
Autor: ws
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Kommentare
16.01.2012 17:01
| von:
unbekannt
Strafe für die Rettung von Menschen?
Es ist schon abenteuerlich, wenn Angehörige dafür bestraft werden, Leben zu retten. Da es sich um eine lebensrettende Massnahme handelte und über das Nummernschild das Fahrzeug des Fahrers herleiten lässt, ganz sicher keine Unfallflucht. Es ist auch beachtlich, dass sich Menschen aus Freising "unserem Landshuter Klinikum" anvertrauen.
Antworten
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