Prozess um totgeschütteltes Baby
Vater wälzt Schuld auf Mutter ab

Der Rabenvater widerrief sein früheres Geständnis und wälzt jetzt die Schuld am Tod des Buben auf die Mutter ab. Dem 22-Jährigen wird in der von Staatsanwalt Hubert Krapf vertretenen Anklage vorgeworfen, am 11. März 2011 seinen fünf Monate alten Sohn totgeschüttelt zu haben.
Die Mutter habe gegen 16.30 Uhr die Wohnung verlassen, um ihre Arbeit in einer nahe gelegenen Pizzeria anzutreten. Gegen 17 Uhr sei dann der kleine Sohn aufgewacht und habe zu schreien begonnen. Dem Gelegenheitsarbeiter sei es nicht gelungen, ihn zu beruhigen, im Gegenteil, das Geschrei sei immer durchdringender geworden.
Schließlich habe der Vater den Buben mit beiden Händen gepackt, mehrmals heftig hergeschüttelt und dann den nach Luft japsenden Buben, bei dem die Atmung ausgesetzt habe, auf eine Wickelkommode gelegt. Der 22-Jährige habe telefonisch die Mutter und dann den Notarzt verständigt.
Alle ärztlichen Bemühungen waren aber vergebens: Der Bub starb am 13. März im Klinikum Schwabing an einer zentralen Lähmung bei extremen Hirndruck. Die Gerichtsmediziner stellten später eine ausgeprägte Blutung zwischen harter und weicher Hirnhaut fest, verursacht durch heftiges Schütteln. Auf Körperverletzung mit Todesfolge lautete der Anklagevorwurf.
Hatte der Gelegenheitsarbeiter bei der Verlesung der Anklage zeitweise noch ein breites Grinsen aufgesetzt, erging er sich bei der Schilderung seines Lebenslaufes in Selbstmitleid, jammerte über Schläge seiner Mutter und später auch seines Stiefvaters. „Ein Schlag ins Gesicht” sei es für ihn gewesen, als er im Alter von zwölf Jahren in ein Heim abgeschoben worden sei. Eine Lehre als Metallfachwerker habe er abgebrochen, weil die „Drecksarbeit” sei nichts für ihn gewesen.
Zuletzt habe er dann im Lager eines Kurierdienstes gearbeitet, sein Geld aber hauptsächlich mit Drogengeschäften verdient: „Bis zu 1.000 Euro im Monat.” Er selbst sei Drogenkonsument, sei über Haschisch und Speed schließlich bei Kokain gelandet. Die Mutter des Babys, so berichtete er, habe er im Berufsbildungswerk Abensberg kennengelernt. „Aus einer Nacht wurde dann ein kleines Kind.”
In der Folgezeit habe man einen lockeren Kontakt gehalten, bis sie ihm mitgeteilt habe, im dritten Monat schwanger zu sein. Zu einer von ihm geforderten Abtreibung sei sie nicht bereit gewesen, habe vielmehr von ihm verlangt, dass er zu ihr nach Ergoldsbach ziehe, weil das Kind mit einem Vater aufwachsen solle. „Widerwillig” sei er dann bei ihr eingezogen, aber es habe von Anfang an Streit gegeben.
Den weiteren Anklage-Vorwurf allerdings, dass er sie geschlagen und mit Füßen getreten habe, bestritt er vehement. Sie habe ihn aus der Wohnung geworfen, dabei sei es dann zu einem Gerangel um einen Laptop, den er mitnehmen wollte, gekommen. Dabei sei sie lediglich hingefallen.
In die Abteilung „Unverschämtheiten” ordnete dann Vorsitzende Richterin Geppert den Widerruf seiner früheren Geständnisse zum Tod des Buben ein. Bei Vernehmungen durch die Polizei, den Ermittlungsrichter und in Briefen hatte er eingeräumt, den Buben bis zu vier Mal kräftig geschüttelt zu haben.
Vor Gericht hatte er eine neue, überraschende Version: Als der Bub aufgewacht sei und schrie („Mehr als sonst”), habe er ihm die Flasche gegeben. Dabei habe er sich offenbar an einem Klumpen des Milchpulvers verschluckt und ihn ausgespuckt. „Da habe ich ihn einmal hin- und hergeschüttelt, damit ein eventueller weiterer Brocken herauskommt”, so der 22-Jährige.
Ganz anders seine Ex-Freundin, die nach einem Telefonat nach Hause gekommen sei, den Buben genommen habe und mit ihm mindestens zehn Minuten in der Wohnung hin- und hergelaufen sei: „Ganz hysterisch, sie hat ihn dauern geschüttelt und angeschrien.”
Auf den Vorhalt der Vorsitzenden Richterin, dass er diese Version erstmals von sich gebe, beteuerte der Gelegenheitsarbeiter, dass er nur seine Ex-Freundin schützen und für sie den A... hinhalten wollte. „Ich habe bei den Vernehmungen alles auf mich genommen, damit sie nicht auch in Untersuchungshaft lande. Außerdem sei er von der Polizei und vom Ermittlungsrichter unter Druck gesetzt worden, man habe ihm die Worte in den Mund gelegt. Nach Gesprächen mit Psychiatern und Psychologen in der Untersuchungshaft mache jetzt sein Gewissen nicht mehr mit: „Ich kann mich nicht mehr selbst belasten.”
Dagegen räumte er ein, in Gesprächen mit den Gutachtern von Hass- und Rachegefühlen gegen seine Ex-Freundin gesprochen und gedroht zu haben, sie „kalt” zu machen: „Ich bin halt nur ein Mensch und habe Gefühle.” Als er dann noch zynisch ein „zufriedenes Strahlen in den Augen des Staatsanwalts” feststellte, wies ihn die Vorsitzende Richterin in die Schranken: „Ihre Unverschämtheit kennt keine Grenzen.”
Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.
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