17.01.2012
Landshut / Flughafen
Plädoyers und Urteil für Montag geplant
Ermittlungen gegen Haiti-Kinderschänder auch in Berlin

Foto: ws
Gegen den Berliner Ingenieur Hans B. (58), dem vor der Jugendkammer des Landgerichts Landshut u.a. der sexuelle Missbrauch eines haitianischen Buben (12) vorgeworfen wird, ermitteln auch noch die Hauptstadt-Strafverfolger. Sie vermuten, dass der Berliner Hilfsverein „Promote Afrika e.V.”, dessen Geschäftsführer der Ingenieur war, als Tarnorganisation für einen Kinderschänder-Ring diente.
Vor der Jugendkammer berichtete am dritten Verhandlungstag der Sachbearbeiter der Erdinger Kripo über seine Ermittlungsergebnisse auch vor Ort in der Dominikanischen Republik. Seit 2007 sei der Ingenieur laut seinen Reisepasseintragungen regelmäßig in die Karibik geflogen. Auf einigen Flügen wurde er dabei auch vom Vereinsvorsitzenden Johann E., einem inzwischen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Berlin zu einer Bewährungsstrafe verurteilten schwedischen Pädagogen, begleitet.
Zusammen, so die Anklage unter anderem, hätten sie 2010 den 12-jährigen haitianischen Straßenjungen Flavio und einen weiteren Buben missbraucht. Dem Schweden kann allerdings deshalb in Deutschland nicht der Prozess gemacht werden, deshalb sitzt Hans B. allein auf der Anklagebank. Allerdings sollen inzwischen auch die schwedischen Strafverfolger gegen den Pädagogen ermitteln.
Bei ihren Ermittlungen vor Ort, so berichtete der Erdinger Polizeibeamte, seien sie auf eine Reihe von Buben und Jugendlichen gestoßen, die von Missbrauchserlebnissen durch den Berliner und den Schweden berichtet hätten. Tatorte seien Hotels und Pensionen, vor allem aber ein im Grenzort Belladere eingerichtetes angebliches Kinderheim gewesen, das Hans B. und Johann E. offensichtlich dazu gedient habe, Kontakte zu Kindern und Jugendlichen herzustellen. Übrigens, so wurde am Rande des Verfahrens bekannt, hatte der Verein für dieses angebliche Hilfsprojekt auch noch staatliche finanzielle Unterstützung bekommen.
Aber nicht nur sexuelle Übergriffe habe es gegeben, die Straßenkinder seien auch noch mit Kameras ausgerüstet und aufgefordert worden, „unanständige Bilder” zu machen. Die Festnahme von Hans B. auf dem Münchner Flughafen sei dann eher ein „Unfall” für ihn gewesen: Den eigentlichen Flug aus der DomRep, der ihn über Düsseldorf nach Berlin bringen sollte, habe er versäumt, weil ihm eine Kamera abhanden gekommen sei.
Und die wollte er aus nachvollziehbaren Gründen unbedingt wieder haben: Bei seiner Festnahme am Münchner Flughafen seien dann u.a. zwei SD-Karten mit kinderpornografischen Bilddateien sichergestellt worden. Abschließend berichtete der Polizeibeamte, dass gegen den Ingenieur wegen weiterer Missbrauchs-Vorwürfe auch noch ein Ermittlungsverfahren in Berlin laufe, das noch nicht abgeschlossen sei.
Prof. Dr. Norbert Nedopil erstattete sein psychiatrisches Gutachten unter unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil – so entschied die Kammer auf Antrag von Verteidiger Christoph Spilger – Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich des Angeklagten zur Sprache kämen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde.
In dem Gutachten ging es u.a. vor allem auch um die Frage der Sicherungsverwahrung. Daran dürfte Ingenieur Hans B., der – wie berichtet – inzwischen ein Teilgeständnis abgelegt hat, herumkommen; denn, so kündigte Vorsitzender Richter Theo Ziegler bereits an, die von ihm eingeräumten vier Fälle des Missbrauchs von Flavio seien vom Geschehen her nicht so drastisch, dass eine Sicherungsverwahrung in Betracht komme. An der vollen Schuldfähigkeit des 58-Jährigen gibt es nach dem Gutachten keine Zweifel.
Der Prozess wird am kommenden Montag, 23. Januar, mit weiteren Sachverständigengutachten fortgesetzt werden. Dabei geht es vor allem um die Bestimmung des tatsächlichen Alters von Flavio, den der Ingenieur im Februar 2011 illegal einschleusen wollte. Geplant sind für diesen Tag auch noch die Plädoyers, offen ist noch, ob auch das Urteil verkündet wird.
Autor: ws
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