Der Traum vom Leerspielen eines Geldautomaten ging am frühen Freitagmorgen für einen 25-Jährigen aus Nordostdeutschland in einer Kelheimer Gaststätte in der Regensburger Straße in Erfüllung.
Der 25-Jährige hatte am Spielautomaten in der Gaststätte in der Regensburger Straße einen ansehnlichen, dreistelligen Gewinnbetrag erzielt.
Da der Automat scheinbar mit nicht genügend Bargeld bestückt war, konnte der Geldspielautomat den hohen Gewinn nicht mehr auszahlen. Nachdem sich der Gewinner von einer Bediensteten des Lokals den Gewinnbetrag schriftlich quittieren ließ, verließ dieser dennoch zufrieden das Lokal.
Weniger zufrieden dürfte allerdings der Betreiber dieses Spielautomaten sein, denn die einschreitenden Polizeibeamten stellten fest, dass die Zulassungsplakette für den Spielautomaten nicht mehr gültig war. Daher wird gegen den Betreiber wegen einer Ordnungswidrigkeit nach der Gewerbeordnung ermittelt.
Autor: pm/ik
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