Mehrere Jahre Haft für Duo
Für Drogengeld Spielcasino überfallen

Auf der Suche nach Heroin war das Duo mit kasachischen Wurzeln in der Nacht zum 11. Juli letzten Jahres auf die Idee gekommen, die Spielothek „Casino 3000” zu überfallen, stattete sich mit Maskerade und einer Schreckschusspistole aus und drang gegen 4.32 Uhr über den Hintereingang in das Spielcasino auf. „Schnell, schnell, Kasse auf, Geld her”, forderten sie von der 57-jährigen Spielhallenaufsicht. Die übergab den beiden Räubern aus der Kasse 800 Euro, mit denen sie dann flüchteten.
Die Täter konnten nach wenigen Wochen ermittelt werden, hatten sie doch einen entscheidenden Fehler begangen: Der Jüngere - wie sein Kumpel schon mehrfach u.a. wegen „Beschaffungskriminalität”, sprich Diebstählen, erkennungsdienstlich behandelt - hatte beim Überfall keine Handschuhe getragen und an der Tür des Hintereingangs seine DNA-Spuren hinterlassen, wie ein Beamter der Landshuter Kripo berichtete. Bei seiner Festnahme räumte er dann die Überfall unumwunden ein und machte auch seinen Kumpan als Mittäter namhaft. Er sei auch auf die Idee gekommen und habe für die Maskierung und die Waffe bereits in der Nähe des Spielcasinos versteckt gehabt.
Die von Staatsanwalt Clemens Albert vertretene Anklage warf dem 21-Jährigen außerdem vor, noch vor seiner Festnahme bei drei Besuchen in einem Computerladen jeweils eine Spielkonsole im Wert von 169 Euro entwendet zu haben. Dem anderen Angeklagten wurde angelastet, bereits im Juni 2011 in einem Supermarkt zwei LCD-Fernseher und einen DVD-Player im Gesamtwert von 400 Euro gestohlen zu haben. Außerdem war da auch noch eine Anklage wegen Körperverletzung: Am 7. April letzten Jahres hatte er einen 21-jährigen Werkarbeiter mit einem Faustschlag traktiert, als der sich einmischte, weil der 20-Jährige zwei Mädchen ansprach, um sie offenbar für ein Drogengeschäft zu animieren.
Glück hatte er, dass ein gravierender Anklagevorwurf wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt wurde. Für den 8. April hatten sich die beiden Kampfhähne nämlich zu einer Schlägerei auf einem Kinderspielplatz verabredet, bei dem 20-Jährige den Kontrahenten angeblich mit einem Schlagring u.a. das Nasenbein, eine Augenhöhle und den Kiefer gebrochen hatte. Die Verwendung des Schlagrings ließ sich auch mit einem gerichtsmedizinischen Gutachten letztlich nicht mit letzter Sicherheit beweisen, und nachdem es sich um eine verabredete Schlägerei gehandelt hatte, wurde das Verfahren in diesem Punkt letztlich eingestellt.
Den Überfall auf die Spielhalle und die Diebstähle räumten beide Angeklagten auch vor der Jugendkammer ein, wenn sie sich auch - was die Initiative und die Herkunft der Waffe anging - die Schuld gegenseitig in die Schuhe schoben. Was sie mit dem Überfall auf das Spielcasino angerichtet hatten, wurde bei der Vernehmung der Spielhallenaufsicht deutlich: Sie habe angesichts der auf sie gerichteten Waffe Todesängste ausgestanden, berichtete sie vor Gericht, unter den psychischen Folgen habe sie noch heute zu leiden. „Kinder, überlegt euch, was ihr tut. Das bisserl Geld ist das doch nicht wert, dafür gibt es keine Entschuldigung”, wehrte sie die Entschuldigungen der beiden ab.
Die Jugendkammer verhängte gegen den Älteren für die schwere räuberische Erpressung und die Diebstähle eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Davon muss er vorab sieben Monate verbüßen, dann kann er in eine Therapieeinrichtung „umziehen”. Für seinen Mitangeklagten, zur Tatzeit Heranwachsender, erkannte die Kammer wegen schwerer räuberischer Erpressung, vorsätzlicher Körperverletzung und Diebstahl auf eine Jugendstrafe von drei Jahren. Er wird umgehend in eine Entziehungsanstalt verlegt.
Strafmildernd hatte sich bei dem 20-Jährigen sein Geständnis schon bei der Polizei und die Aufklärungshilfe, die dann zur Festnahme seines Kumpans führte, ausgewirkt. Beiden Angeklagten rechnete die Kammer auch strafmildernd an, dass sie zur Tatzeit unter erheblichem Suchtdruck gestanden hätten und damit vermindert schuldfähig gewesen seien. Straferschwerend fielen dagegen die schweren seelischen Schäden, die das Opfer erlitt, ins Gewicht.
Beim Strafmaß war die Jugendkammer unter dem Antrag von Staatsanwalt Albert geblieben, der für den 21-Jährigen fünf Jahre und für den 20-Jährigen eine Jugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten gefordert hatte. Die Verteidiger Cornelius Langer und Christoph Spilger waren sich einig, dass ihren Mandanten baldmöglichst eine Therapie ermöglicht werden sollte.
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