Bundesgerichtshof bestätigt Landgericht
18 und 16 Monate für Sozialversicherungsbetrüger

Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe bestätigte damit die Auffassung der Richter am Landshuter Landgericht.
Ausführliche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Landshut hatten ergeben, dass die beiden Unternehmer bei der Ausführung ihrer Aufträge offensichtlich abhängig beschäftigte Osteuropäer als selbstständige Subunternehmer einsetzten. Durch die Verschleierung der tatsächlichen Arbeitsverhältnisse umgingen die Geschäftsführer die Verpflichtung zur Meldung der Arbeitnehmer und
damit zur fristgerechten Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von mehr als 200.000 Euro.
„Die Arbeit des Zolls im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung trägt nicht unerheblich zu fairen Wettbewerbsbedingungen bei. Viele Firmen, die ihre Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführen, werden durch das Urteil vielleicht auch ein Stück weit Gerechtigkeit empfinden“, so Claudia Donhauser, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Landshut.
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