02.02.2012 Karlsruhe/Dingolfing-Landau
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Bundesgerichtshof bestätigt Landgericht

18 und 16 Monate für Sozialversicherungsbetrüger

Gericht Justitia
Foto: Koserowsky Carola
Wegen Sozialversicherungsbetrugs verurteilte das Landgericht Landshut bereits im Februar 2011 zwei Geschäftsführer aus dem Raum Dingolfing-Landau zu 18 bzw. 16 Monaten Freiheitsstrafe. Die Beschuldigten legten gegen dieses Urteil Rechtsmittel ein. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der beiden Angeklagten Ende letzten Jahres als unbegründet verworfen.

Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe bestätigte damit die Auffassung der Richter am Landshuter Landgericht.

 

Ausführliche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Landshut hatten ergeben, dass die beiden Unternehmer bei der Ausführung ihrer Aufträge offensichtlich abhängig beschäftigte Osteuropäer als selbstständige Subunternehmer einsetzten. Durch die Verschleierung der tatsächlichen Arbeitsverhältnisse umgingen die Geschäftsführer die Verpflichtung zur Meldung der Arbeitnehmer und
damit zur fristgerechten Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von mehr als 200.000 Euro.

 

„Die Arbeit des Zolls im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung trägt nicht unerheblich zu fairen Wettbewerbsbedingungen bei. Viele Firmen, die ihre Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführen, werden durch das Urteil vielleicht auch ein Stück weit Gerechtigkeit empfinden“, so Claudia Donhauser, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Landshut.



Autor: kx/PM

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