09.01.2012 Freising/Landshut
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Spielhallen-Prozess:

Verteidigung auf falscher Fährte


Im Prozess um die Raubüberfälle auf Spielhallen in Neufahrn (Oberbayern) und Eching-Weixerau (Niederbayern) mühte sich die Verteidigung vergeblich, potentielle andere Tatverdächtige ins Spiel zu bringen.

Vergeblich bemühte sich Verteidiger Johannes Buchberger im Prozess um die Überfälle auf die Spielotheken in Neufahrn und Eching-Weixerau, potenzielle andere Täter ins Spiel zu bringen: Die Jugendkammer beim Landgericht Landshut lehnte seine Beweisanträge ab. Gestanden haben der 23jährige Lagerist Mustafa K. aus Neufahrn und sein 29-jähriger Cousin Recep K. aus Schwaig bereits den Raubüberfall auf das „Novolino” in Neufahrn in der Nacht zum 23. Januar vergangenen Jahres. Ebenfalls eingeräumt hat die damals in der Spielothek beschäftigte 21-jährige Servicekraft Tanja W. aus Wolfersdorf, in dieser Nacht das für die Tat benutzte Fahrzeug gesteuert zu haben. Die Beute bei dem Überfall, bei dem die Servicekräfte Petra M. (50) und Dilek K. (40) u.a. mit einem Barhockerbein traktiert und erheblich verletzt wurden, hatte 4.650 Euro betragen.

 
 
Nachdem sich der ursprüngliche Anklagevorwurf gegen die zur Tatzeit 20-jährige Servicekraft und Freundin von Mustafa K., sie sei als Tippgeberin in die Überfallpläne eingeweiht gewesen und habe die Verletzungen ihrer Kolleginnen zumindest billigend in Kauf genommen, im Verlauf der Beweisaufnahme nicht erhärten ließ, wurde der gegen sie zunächst ergangene Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, so dass sie nach sechsmonatiger U-Haft inzwischen auf freiem Fuß ist. Damit dürfte für sie auch eine Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, „vorprogrammiert” sein. 
 
 
Strafmilderungsgründe sicherte sich inzwischen auch der zuletzt als Qualitätsprüfer beschäftigte Recep K.: Er entschuldigte sich nicht nur bei der Servicekraft Petra M., die er mit dem Schlagwerkzeug außer Gefecht gesetzt hatte, sondern erklärte sich auch zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 2.500 Euro im Rahmen des Täter-Opfers-Ausgleichs bereit.
Das Verfahren gegen ihn wegen einer Beteiligung am Überfall in Weixerau wurde inzwischen eingestellt. Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, dass er am 4. Oktober Mustafa K. zum Überfall nach Weixerau gefahren und dort dann „Schmiere gestanden” habe, während der Lagerist die Aufsichtskraft Tanja C. mit einem Knüppel traktierte und schließlich mit 450 Euro Beute zum Fluchtwagen zurückkehrte.
 
 
Zu diesem Überfall machten die beiden Männer auf der Anklagebank im bisherigen Prozessverlauf keinerlei Angaben.  Die Anklage stützt sich vor allem darauf, dass nach den Videoaufzeichnungen der Überwachungskameras sowohl Größe und Statur als auch der  „schaukelnde  Gang”, den die überfallene Servicekraft als besonders auffällig beschrieben hatte, auf Mustafa K. passten. Außerdem habe einer der Täter in Neufahrn das gleiche Modell einer Kapuzenjacke wie der in Weixerau getragen.
Diese Indizien versuchte Verteidiger Johannes Buchberger mit einer Reihe von Beweisanträgen zu entkräften. So führte er beispielsweise auf, dass auf eine Vielzahl der Spielotheken-Besucher zur fraglichen Zeit in Weixerau die Beschreibung hinsichtlich Größe und Statur zuträfen und forderte entsprechende Sachverständigengutachten.
 
 
Die Jugendkammer lehnte sämtliche Beweisanträge ab. Ein Teil von ihnen wie der hinsichtlich der Kapuzenjacke könne als wahr unterstellt werden, so Vorsitzender Richter Theo Ziegler in der Begründung, der Rest unterliege der Beweiswürdigung. Die Plädoyers sind nun für den kommenden Freitag geplant, ob auch die Urteile verkündet werden, ist noch offen.


Autor: ws

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