22.12.2011 Landshut/Berlin
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Francesco L. kommt mit Bewährung davon

Erstes Urteil im Pädophilen-Prozess

Francesco L.
Foto: ws
m Prozess um eine Wohltätigkeitsorganisation, die in Wirklichkeit ein getarnter Pädophilenring gewesen sein soll, hat es ein erstes Urteil gegeben. Fußballer Franceco L. Wurde zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt

Aus der Menschenhandel-Nummer ist der in Berlin lebende 27-jährige brasilianische Fußballer Francesco de L. raus: Die Jugendkammer beim Landgericht Landshut trennte im Prozess um den sexuellen Missbrauch haitianischer Straßenjungen ab und verurteilte ihn wegen versuchter Einschleusung eines Zwölfjährigen und für das Beschaffen von falschen amtlichen Ausweisen zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten.

 

Der Prozess gegen den Berliner Ingenieur und Projektmanager Hans B. (58) wird dagegen im Januar fortgesetzt. Ihm wird - wie berichtet - vorgeworfen, unter dem Deckmantel des Hilfsvereins „Promote Afrika e.V.” in Haiti und in der Dominikanischen Republik aktiv geworden zu sein. Allerdings nicht wohltätig, sondern um seine pädophilen Neigungen ausleben zu können.
 

Besonders pikant: Der Verein, dessen erster Vorsitzender Johann E., ein Schwede, ebenfalls auf Reisen in die DomRep Kinder missbraucht haben soll, rief zu Spenden für eine „Anlaufstation” für haitianische Straßenkinder auf. Eine offizielle, finanziell zweckgebundene Unterstützung durch den Verein für ein konkretes Projekt habe es nie gegeben. Ebenso wenig seien staatliche Fördergelder - darunter auch aus der EU - für konkrete Projekte ausgegeben worden.
 Vor allem Buben im Alter von etwa zwölf Jahren sollen es dem Projekt angetan haben, sie soll er mit Gewalt zu Oral- und Analverkehr missbraucht haben. Bei der ersten Reise im März 2010 wurde u.a. Flavio (12) angesprochen und in einem angeblichen Kinderheim, von dem im Prozessverlauf dann nur noch als Pension die Rede war, untergebracht und missbraucht.

 

Anfang 2011 wollte der 58-Jährige dann Flavio nach Deutschland holen. Da kam auch Francesco de L. ins Spiel, ein befreundeter Fußballer, der seine Hoffnung auf eine Profikarriere längst aufgegeben hatte und mit seiner Frau und seinen vier Kindern von staatlicher Unterstützung lebte.  Er wolle den Buben adoptieren und ihm in Deutschland ein besseres Leben bieten, erzählte der Projektmanager dem 27-jährigen Fußballer. Weil er allerdings geschieden sei, könne er kein Kind adoptieren.
 

Da habe er sich bereit erklärt, den Buben zu adoptieren und habe den Vorschlag gemacht, ihn mit einem gefälschten Pass nach Deutschland zu bringen. Mit einer gefälschten Geburtsurkunde habe er sich dann bei einem gemeinsamen Aufenthalt in der DomRep bei der brasilianischen Botschaft in Santa Domingo das Papier besorgt und sich dann bei der Einreise am Münchner Flughafen als Vater des Buben ausgegeben.
 

Mit Nachdruck bestritt der 27-Jährige vor der Jugendkammer, etwas von den pädophilen Neigungen seines Freundes, der für ihr wie ein Vater gewesen sei, gewusst zu haben bzw. von den Missbrauchsfällen etwas mitbekommen zu haben. „Ich habe ihn nur von seiner besten Seite als hilfsbereiten Mann kennen gelernt. Wenn er so was getan hat, muss er ein Monster sein”, so Francesco de L., der seinen einzigen eigenen Fehler darin sah, die falschen Papiere für den Buben besorgt zu haben. Ansonsten, so beteuerte er, habe er ein „reines Gewissen”. Er habe dem Buben nur zu einem besseren Leben verhelfen wollen.
 

Da Hans B. zu den Vorwürfen und damit auch zur Rolle des 27-Jährigen schwieg, kamen die Prozessbeteiligten überein, den Vorwurf der Beihilfe zum schweren Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung fallen zu lassen und sein Verfahren gegen den Familienvater - auch im Hinblick auf das bevorstehende Weihnachtsfest - abzuschließen.
 

Mit dem verhängten Strafmaß blieb die Jugendkammer unter dem Antrag von Staatsanwalt Markus Nikol, der 16 Monate auf Bewährung beantragt hatte. „Wir gehen nicht so weit, ihm zu glauben, dass er nichts von den Missbrauchsfällen mitbekommen hat, können es aber auch nicht widerlegen”, so Vorsitzender Richter Theo Ziegler in der Urteilsbegründung.
 

Der Prozess gegen Hauptangeklagten Hans B. wird am 11. Januar fortgesetzt. Dann wird der 27-Jährige vermutlich erneut vor der Jugendkammer sitzen, dann aber als Zeuge gegen seinen einstigen „Mäzen”. Auch Flavio, der sich nach wie vor in Bayern aufhält, dürfte eine Aussage nicht erspart bleiben



Autor: ws

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