23.01.2012 Erding / Landshut
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Gericht sieht „minder schweren Fall”

Zweieinhalb Jahre Gefängnis für Spielcasinoräuber

Justitia
Foto: ar
Zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilte die 1. Strafkammer des Landshuter Landgerichts den 26-jährigen Gepäckabfertiger Daniel H., der im Juni letzten Jahres das Spielcasino „Royal” überfiel und dabei 450 Euro erbeutete.

Die Strafe fiel so moderat aus, weil die Kammer nach zwei Verhandlungstagen zu einem „minder schweren Fall” des schweren Raubes und der Gutachter dem 26-Jährigen ein pathologisches Spielverhalten bescheinigte.

 
Zum Prozessauftakt hatte der Gepäckabfertiger - wie berichtet - den Überfall vollumfänglich eingeräumt. Am 5. Juni letzten Jahres, einem Sonntag, habe er vom frühen Nachmittag bis gegen 22 Uhr im „Royal” gespielt und sein ganzes Geld für den laufenden Monat, etwa 400 Euro, verspielt. 
 
„Mit nix mehr bin  ich an diesem Abend rausgegangen und habe mir überlegt, das ich Geld brauche”, so der 26-Jährige. Auf der Heimfahrt sei ihm die Idee mit dem Überfall gekommen. Er habe sich zuhause umgezogen und die Softairpistole, die seit Jahren unbeachtet in der Garage aufbewahrt gewesen sei, mitgenommen.
 
Am Casino angekommen, habe er sich eine Mütze aufgesetzt und den Pullover ins Gesicht gezogen. So stürmte er dann ins Casino und forderte mit vorgehaltener Pistole die aus Wörth stammende Aushilfs-Servicekraft (50) zur Herausgabe von Geld auf. Die redete noch kurz auf ihn ein, den „Blödsinn” zu lassen, stellte dann einen Kasseneinsatz auf den Tresen, aus dem Daniel H. 450 Euro in Scheinen zusammenraffte.
 
Bereits wenige Tage nach dem Überfall war er auf einen entsprechenden Tipp der Servicekraft hin verhaftet worden und hatte ein Geständnis abgelegt. Die 50-Jährige hatte vor der 1. Strafkammer bekundet, dass sie damals Todesängste, „die sich nicht beschreiben lassen”, ausgestanden habe und heute noch psychisch unter den Folgen des Überfalls leide. Daran ändere auch nichts, dass sich Daniel H. mit einem Brief entschuldigt habe und seine Reue auch nach ihrer Zeugenaussage zum Ausdruck brachte. 
Das geraubte Geld hat er inzwischen an die Casinobetreiber zurückerstattet. Von der Beute hatte er sich Lebensmittel besorgt, getankt und sein Handy aufgeladen. Das weitaus meiste Geld hatte er dann wieder an einem Automaten verspielt.
 
Am 2. Verhandlungstag berichtete der 26-Jährige über seine schwere Kindheit und Jugend: Mit fünf Jahren habe ihn seine Mutter, die einer Beschäftigung nachgegangen sei und sich mit seiner Erziehung überfordert gefühlt habe, in ein Heim in Dorfen gegeben. Seinen Vater habe er erst 2008 kennen gelernt, aber keine Verbindung zu ihm aufgebaut. In Dorfen habe er dann auch den Quali gemacht und später erfolgreich eine Kochlehre absolviert.
 
Ende 2005 habe er sich dann in Berglern mit einem Sicherheits- und Kurierdienst selbstständig gemacht. Das sei ihm quasi zum Verhängnis geworden: Nachdem er als Sicherheitskraft in einem Spielcasino eingesetzt worden sei, habe er selbst mit dem Spielen begonnen. „Das ist immer mehr und mehr geworden. Ich hatte viel frei und es hat mir Spaß gemacht. Aber meine Verluste wurden immer größer”, so der 26-Jährige, der zuletzt bei seinem Großvater in der Nähe von Erding lebte.
 
Das habe sich auch nicht geändert, als er nur noch als Kurierfahrer unterwegs gewesen sei, seine Verlobte kennen gelernt habe und mit ihr in Pastetten zusammen lebte. Die habe von seiner Spielsucht nichts geahnt. Um sich über Wasser zu halten, habe er sich sogar Geld von Arbeitskollegen geliehen und auch das verspielt. „Ich wollte schon wegen meiner Verlobten mit dem Spielen aufhören, habe es auch ein paar Wochen geschafft, bin dann aber wieder rückfällig geworden.” In der JVA, wo er in U-Haft sitze, habe er bereits Kontakt mit einem Suchtberater aufgenommen und wolle eine Therapie machen.
 
Die Kammer blieb mit dem verhängten Strafmaß von zweieinhalb Jahren erheblich unter dem Antrag von Staatsanwältin Sonja Ludwig, die dreieinhalb Jahre beantragt hatte. Verteidiger Dr. Peter Schneider hielt angesichts des Geständnisses und der Spielsucht seines Mandanten eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren mit der Weisung, eine ambulante Therapie anzutreten, für angemessen.
 
Strafmildernd, so Vorsitzende Richterin Gisela Geppert in der Urteilsbegründung, habe sich neben dem Geständnis vor allem die dem 26-Jährigen vom psychiatrischen Sachverständigen pathologische Spielsucht ausgewirkt. Die sei allerdings nicht so gravierend gewesen, dass die Schuldfähigkeit des Gepäckabfertigers vermindert gewesen wäre, aber eine gewisse Kausalität begründet, so dass von einem „minder schweren Fall” auszugehen sei. Straferschwerend hätten sich nicht zuletzt die psychischen Folgen für das Opfer ausgewirkt, ebenso, dass der 26-Jährige der Servicekraft bisher keinerlei Schmerzensgeld angeboten, geschweige denn bezahlt habe. -ws-


Autor: ws

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